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Aktuelles aus Berglern
Wo: Grund- und Mittelschule Wartenberg, Zustorfer Straße 1
Wann: Donnerstag, 08.03.2012 von 15:30 - 19:45 Uhr
Dienstag, 13.03.2012 von 15:30 - 19:45 Uhr
Allgemeine Voraussetzungen, um zur Blutspende zugelassen zu werden:
> Alter zwischen 18 und 68 Jahre (Erstspender bis 60 Jahre)
> Körpergewicht von mindestens 50 kg
> Amtlich gültiger Lichtbildausweis
> Eine Spendepause von mindestens 8 Wochen
(Männer 6 x und Frauen 4 x in den letzten 12 Monaten)
Blutspendedienst
Städtisches Klinikum München GmbH
Dachauer Str. 90
80335 München
Service-Telefon: 0800 57 57 557
www.blutspendedienst-muenchen.de
vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Photovoltaikkraftwerk Heinrichsruh“ der Gemeinde Berglern
hier: öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Berglern hat in seiner Sitzung am 24.11.2011 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikkraftwerk Heinrichtsruh“ beschlossen. Inhalt der Planung ist die Darstellung von Flächen für Freiflächenphotovoltaik nördlich der Autobahn A92 auf Flurnummer 2189 Gemarkung Berglern.
hier: öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Berglern hat in seiner Sitzung am 24.11.2011 die 9. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Inhalt der Planung ist
- Umwandlung einer einzelnen Grünfläche in ein Dorfgebiet (Flurnummer 60 Gemarkung Berglern, südlich Fichtenweg)
- Darstellung einer Freiflächenphotovoltaikanlage nördlich der Bundesautobahn A92 bei Heinrichsruh (vgl. nachfolgender Lageplan)
Der Gemeinderat Berglern hat in seiner Sitzung am 19.01.2012 die 9. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „südlich Eittinger Straße" beschlossen. Neben der Änderung der Bebaubarkeit der Flurnummer 84/4 (Blümelwiese 10, 12) soll eine Digitalisierung einschließlich Integration aller bisherigen Änderungen erfolgen.
hier: öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Berglern hat in seiner Sitzung am 14.07.2011 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Die Planung umfasst
- Darstellung einer Photovoltaikfläche im Bereich des Badesees auf dem Kiesabbau-Gelände
(ehem. Firma Gutbrod).
- Abrundung des Dorfgebietes im Bereich Niederlern.
Liebe Grundstückseigentümer,
wir haben bereits in einem der letzten Mitteilungsblätter darauf hingewiesen, dass die Anlieger für die Räumung und Streuung der angrenzenden öffentlichen Gehwege verantwortlich sind. Nach der Rechtsprechung sind Eigentümer bei Verletzung der Räum- und Streupflicht gegenüber eventuell Geschädigten haftbar. Soweit Fußgänger mangels Räumung bzw. Streuung auf die Fahrbahn ausweichen, muss sich die Gemeinde als Straßenbaulastträger mit eventuellen Unfällen auseinandersetzen.
