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Da das Landratsamt Erding küftig vor Erteilung von vorübergehenden gaststättenrechtlichen Gestattungen eine Abstimmung mit den betroffenen Fachstellen fordert, sind Anträge spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung einzureichen. Die Verwaltungsgemeinschaft bittet alle Vereine und Veranstalter, diese Terminierung ab sofort zu beachten.


