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Aktuelles aus Langenpreising

Teilnahme am Blumenkorso

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Anlässlich des 70. Erdinger Herbstfestet nahm die Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg am Blumenkorso am 29. August 2010 teil.

 

Blumenwappen_Langenpreising

1. vereinfachte Änderung Bebauungsplan "Schule"

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Satzungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans „Schule“ der Gemeinde Langenpreising

 

Der Gemeinderat Langenpreising hat mit Beschluss vom 04.08.2010 die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Schule“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan (die Änderung, Ergänzung des Bebauungsplans) in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusam­menfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungs­plan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Ab­wägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungs­möglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg, Zimmer 111, Marktplatz 8, 85456 Wartenberg (Öffnungszeiten: Montag – Freitag je 8 – 12.00 Uhr sowie Donnerstage je 13.00 – 18.00) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

 

Unbeachtlich werden demnach

1, eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Ver­letzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungs­vorgangs,

wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wor­den sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeige­führt wird.

 

Hinweis: Der Bebauungsplan ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Langenpreising (www.langenpreising.de) veröffentlicht; eine Anforderung per Mail kann unter info@langenpreising.de erfolgen.

 

Wartenberg, 12.08.2010

Gemeinde Langenpreising

 

 

gez.

Dr. Peter Deimel

1. Bürgermeister

 

 

Plan

 

Begründung

7. vereinfachte Änderung Bebauungsplan "Östlich Strogenflutkanal II, 3. Bauabschnitt"

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7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Östlich Strogenflutkanal II, 3. Bauabschnitt“

 

Der Gemeinderat Langenpreising hat in seiner Sitzung am 18.05.2010 die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Östlich Strogenflutkanal II, 3. Bauabschnitt“ beschlossen.

 

Zu der Planung in der Fassung des Architekturbüros Pezold, Wartenberg vom 19.07.2010 kann die betroffene Öffentlichkeit nunmehr nach § 13 Abs. 2 Nr. 2, Variante 1  BauGB bis zum 25.09.2010 Stellung nehmen. Die Planung liegt im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg, Marktplatz 8, 85456 Wartenberg, Zimmer Nr. 118, während der Dienststunden (Montag – Freitag je 8.00 – 12.00, Donnerstags zusätzlich je 13.00 – 18.00 Uhr) öffentlich aus. 

Während dieser Frist können  Anregungen und Bedenken vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

 

Hinweis: Der Bebauungsplan ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Langenpreising       (www.langenpreising.de) veröffentlicht. Die Planfassung kann auch per E-Mail (info@langenpreising.de) angefordert werden.

 

 

 

Gemeinde Langenpreising

Wartenberg, 12.08.2010

 

gez.

 

Dr. Peter Deimel

1. Bürgermeister

 

 

 

Plan

 

 

Begründung

 

 

Aufruf zum Blutspenden

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Sehr geehrte Damen und Herren,

in den nächsten Tagen führt der Blutspendedienst wieder Blutspendeaktionen im Landkreis Erding in der Zeit vom 09.08.2010 bis 15.09.2010 durch. Um eine optimale Versorgung unserer kranken und verletzten Mitmenschen mit Blut zu gewährleisten, ist der Blutspendedienst auf die Blutspende jedes Einzelnen angewiesen. Blutübertragungen haben schon Hunderttausenden lebensrettende Hilfe gebracht. Bereits morgen kann jeder von uns auf Spenderblut angewiesen sein. Man wird dann dankbar sein, wenn Blutspenden in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Ihr gespendetes Blut dient den Kranken Ihrer Heimat!

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Herbstfestbus 2010

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Auch 2010 haben der Markt Wartenberg und der Bürgermeister aus Langenpreising einen Busshuttle zum
Erdinger Herbstfest 2010 organisiert.

Pro Fahrt ist ein Unkostenbeitrag von 2,00 € zu entrichten.

Gemeinde Wartenberg - Langenpreising
Fahrplan Herbstfestbus 2010 nach Erding
Einsatztage:
27.08.,28.08 und 29.08.2010
03.09,04.09 und 05.09.210
  Hinfahrt Rückfahrt
Zustorf 18:15   00:20  
Langenpreising West 18:17   00:18  
Langenpreising Post 18:19   00:16  
Langenpreising Ost 18:21   00:14  
Abzw. Hof 18:22   00:13  
Wartenberg Nord 18:24   00:11  
Wartenberg Aufhammerstr. 18:25   00:10  
Wartenberg Feuerwehrhaus 18:26   00:09  
Watenberg Gasth. Zur Sonne 18:28   00:07  
Wartenberg Süd 18:29   00:06  
Zaglmühle 18:30   00:05  
Herbstfest Erding  (Am Gries) 18:50   23:45  
Fahrtkosten:      pro Person 2,00 € je einzelne Fahrt
Scharf OHG

Antrag auf vorübergehende gaststättenrechtliche Erlaubnis

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Da das Landratsamt Erding küftig vor Erteilung von vorübergehenden gaststättenrechtlichen Gestattungen eine Abstimmung mit den betroffenen Fachstellen fordert, sind Anträge spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung einzureichen. Die Verwaltungsgemeinschaft bittet alle Vereine und Veranstalter, diese Terminierung ab sofort zu beachten.

Einsatz der Kehrmaschine

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Einsatz der Kehrmaschine

 

Die Straßenkehrung im Gemeindegebiet Langenpreising wird Ende März 2010 wie untenstehend aufgeführt erfolgen. Wir bitten alle Anwohner, zu den Kehrzeiten die Kehrmaschine nicht durch parkende Autos zu behindern. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass witterungsbedingte Änderungen möglich sind.

 

1) Folgende Straßen werden 6 x jährlich durch die Firma Wurzer Umweltdienst GmbH gereinigt:

Tour 1

Frauenstraße

Preysingstraße

Untere Römerstraße

St. Stefansplatz

Obere Römerstraße

Prisostraße

Strogenstraße

Herzogstraße

Plattachmühlstraße

 

Nächste Kehrtermine sind in der:

13. KW, 22. KW, 27. KW, 32.KW, 41.KW, 47. KW

 

 

 

2) Folgende Straßen werden  2 x jährlich durch die Firma Wurzer Umweltdienst GmbH gereinigt:

 

Tour 2

Am Zellacker

Zellstraße

Hardter Straße

In der Au

Pfarrer-de-la-Haye-Straße

Pfarrer-Grzondziel-Straße

Deutlmooser Straße

Weipersdorf

Holzhausen

Am Jägersteg

Am Katzbach

Am Strogenkanal

Fischerwinkel

Gröppenstraße

Kreuzstraße

Linnerwegstraße

Malerwinkel

St. Martinstraße

Thenner-See-Straße

Am Anger

Angerstraße

Einseestraße

Kirchenweg

Pfarrweg

Thenner Straße

Platterweg

Prof.-Deutinger-Straße

Scheidecker Ring

Steingruber Ring

Christian-Jorhan-Straße

Anton-Fackler-Ring

Johann-Baptist-Lethner-Straße

 

Nächste Kehrtermine sind in der:

13. KW, 47. KW

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