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Aktuelles aus Langenpreising
Satzungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans „Schule“ der Gemeinde Langenpreising
Der Gemeinderat Langenpreising hat mit Beschluss vom 04.08.2010 die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Schule“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan (die Änderung, Ergänzung des Bebauungsplans) in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg, Zimmer 111, Marktplatz 8, 85456 Wartenberg (Öffnungszeiten: Montag – Freitag je 8 – 12.00 Uhr sowie Donnerstage je 13.00 – 18.00) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1, eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Hinweis: Der Bebauungsplan ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Langenpreising (www.langenpreising.de) veröffentlicht; eine Anforderung per Mail kann unter info@langenpreising.de erfolgen.
Wartenberg, 12.08.2010
Gemeinde Langenpreising
gez.
Dr. Peter Deimel
1. Bürgermeister
Der Gemeinderat Langenpreising hat in seiner Sitzung am 18.05.2010 die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Östlich Strogenflutkanal II, 3. Bauabschnitt“ beschlossen.
Zu der Planung in der Fassung des Architekturbüros Pezold, Wartenberg vom 19.07.2010 kann die betroffene Öffentlichkeit nunmehr nach § 13 Abs. 2 Nr. 2, Variante 1 BauGB bis zum 25.09.2010 Stellung nehmen. Die Planung liegt im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg, Marktplatz 8, 85456 Wartenberg, Zimmer Nr. 118, während der Dienststunden (Montag – Freitag je 8.00 – 12.00, Donnerstags zusätzlich je 13.00 – 18.00 Uhr) öffentlich aus.
Während dieser Frist können Anregungen und Bedenken vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis: Der Bebauungsplan ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Langenpreising (www.langenpreising.de) veröffentlicht. Die Planfassung kann auch per E-Mail (info@langenpreising.de) angefordert werden.
Gemeinde Langenpreising
Wartenberg, 12.08.2010
gez.
Dr. Peter Deimel
1. Bürgermeister
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den nächsten Tagen führt der Blutspendedienst wieder Blutspendeaktionen im Landkreis Erding in der Zeit vom 09.08.2010 bis 15.09.2010 durch. Um eine optimale Versorgung unserer kranken und verletzten Mitmenschen mit Blut zu gewährleisten, ist der Blutspendedienst auf die Blutspende jedes Einzelnen angewiesen. Blutübertragungen haben schon Hunderttausenden lebensrettende Hilfe gebracht. Bereits morgen kann jeder von uns auf Spenderblut angewiesen sein. Man wird dann dankbar sein, wenn Blutspenden in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Ihr gespendetes Blut dient den Kranken Ihrer Heimat!
Auch 2010 haben der Markt Wartenberg und der Bürgermeister aus Langenpreising einen Busshuttle zum
Erdinger Herbstfest 2010 organisiert.
Pro Fahrt ist ein Unkostenbeitrag von 2,00 € zu entrichten.
| Gemeinde Wartenberg - Langenpreising | |||||
| Fahrplan Herbstfestbus 2010 nach Erding | |||||
| Einsatztage: | |||||
| 27.08.,28.08 und 29.08.2010 | |||||
| 03.09,04.09 und 05.09.210 | |||||
| Hinfahrt | Rückfahrt | ||||
| Zustorf | 18:15 | 00:20 | |||
| Langenpreising West | 18:17 | 00:18 | |||
| Langenpreising Post | 18:19 | 00:16 | |||
| Langenpreising Ost | 18:21 | 00:14 | |||
| Abzw. Hof | 18:22 | 00:13 | |||
| Wartenberg Nord | 18:24 | 00:11 | |||
| Wartenberg Aufhammerstr. | 18:25 | 00:10 | |||
| Wartenberg Feuerwehrhaus | 18:26 | 00:09 | |||
| Watenberg Gasth. Zur Sonne | 18:28 | 00:07 | |||
| Wartenberg Süd | 18:29 | 00:06 | |||
| Zaglmühle | 18:30 | 00:05 | |||
| Herbstfest Erding (Am Gries) | 18:50 | 23:45 | |||
| Fahrtkosten: | pro Person | 2,00 € je einzelne Fahrt | |||
| Scharf OHG | |||||
Da das Landratsamt Erding küftig vor Erteilung von vorübergehenden gaststättenrechtlichen Gestattungen eine Abstimmung mit den betroffenen Fachstellen fordert, sind Anträge spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung einzureichen. Die Verwaltungsgemeinschaft bittet alle Vereine und Veranstalter, diese Terminierung ab sofort zu beachten.
Einsatz der Kehrmaschine
Die Straßenkehrung im Gemeindegebiet Langenpreising wird Ende März 2010 wie untenstehend aufgeführt erfolgen. Wir bitten alle Anwohner, zu den Kehrzeiten die Kehrmaschine nicht durch parkende Autos zu behindern. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass witterungsbedingte Änderungen möglich sind.
1) Folgende Straßen werden 6 x jährlich durch die Firma Wurzer Umweltdienst GmbH gereinigt:
Tour 1
Frauenstraße
Preysingstraße
Untere Römerstraße
St. Stefansplatz
Obere Römerstraße
Prisostraße
Strogenstraße
Herzogstraße
Plattachmühlstraße
Nächste Kehrtermine sind in der:
13. KW, 22. KW, 27. KW, 32.KW, 41.KW, 47. KW
2) Folgende Straßen werden 2 x jährlich durch die Firma Wurzer Umweltdienst GmbH gereinigt:
Tour 2
Am Zellacker
Zellstraße
Hardter Straße
In der Au
Pfarrer-de-la-Haye-Straße
Pfarrer-Grzondziel-Straße
Deutlmooser Straße
Weipersdorf
Holzhausen
Am Jägersteg
Am Katzbach
Am Strogenkanal
Fischerwinkel
Gröppenstraße
Kreuzstraße
Linnerwegstraße
Malerwinkel
St. Martinstraße
Thenner-See-Straße
Am Anger
Angerstraße
Einseestraße
Kirchenweg
Pfarrweg
Thenner Straße
Platterweg
Prof.-Deutinger-Straße
Scheidecker Ring
Steingruber Ring
Christian-Jorhan-Straße
Anton-Fackler-Ring
Johann-Baptist-Lethner-Straße
Nächste Kehrtermine sind in der:
13. KW, 47. KW


