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Aktuelles aus Langenpreising

Blut spenden - Leben retten!

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Wo: Grund- und Mittelschule Wartenberg, Zustorfer Straße 1

 

Wann: Donnerstag, 08.03.2012 von 15:30 - 19:45 Uhr

                  Dienstag, 13.03.2012 von 15:30 - 19:45 Uhr

 

Allgemeine Voraussetzungen, um zur Blutspende zugelassen zu werden:
> Alter zwischen 18 und 68 Jahre (Erstspender bis 60 Jahre)
> Körpergewicht von mindestens 50 kg
> Amtlich gültiger Lichtbildausweis
> Eine Spendepause von mindestens 8 Wochen
(Männer 6 x und Frauen 4 x in den letzten 12 Monaten)


Blutspendedienst
Städtisches Klinikum München GmbH
Dachauer Str. 90
80335 München
Service-Telefon: 0800 57 57 557
www.blutspendedienst-muenchen.de

Freiwilliges Soziales Jahr bzw. Bundesfreiwilligendienst in der Gemeindekindertagesstätte

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Die Gemeindekindertagesstätte Langenpreising bietet die Möglichkeit, ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) bzw. Bundesfreiwilligendienst abzuleisten.

 

Bei der Vergabe von Studienplätzen wird das FSJ bzw. der Bundesfreiwilligendienst bei einer Reihe von Studiengängen angerechnet angerechnet. Ebenfalls zählt FSJ als Vorpraktikum für eine Berufsausbildung im sozialen Bereich.

 

Rückfragen können an die Kindertagesstättenleiterin, Frau Böck (08762/727498) gerichtet werden. Bewerbungen können an die Gemeinde Langenpreising, Markptlatz 8, 85456 Wartenberg, gerichtet werden.

Ausbildungsstselle am Gemeindekindergarten Langenpreising

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Die Gemeinde Langenpreising, Landkreis Erding, sucht

für ihre Kindertagesstätte „Villa Regenbogen“

ab 01.09.2012

eine/n Berufspraktikant/in für den Beruf des/ der Erziehers/ Erzieherin.

 Für eventuelle Rückfragen steht die Kindergartenleiterin,

Frau Böck (08762/727498) zur Verfügung.

 

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen bitten wir bis

spätestens 25.3.2012 bei der Gemeinde Langenpreising,

Marktplatz 8, 85456 Wartenberg, einzureichen.

 

 

 

 

Die Gemeinde Langenpreising, Landkreis Erding, sucht

für ihre Kindertagesstätte „Villa Regenbogen“

ab 01.09.2012

eine/n Erzieherpraktikanten/in (1. oder 2. Jahr SPS)..

 Für eventuelle Rückfragen steht die Kindergartenleiterin,

Frau Böck (08762/727498) zur Verfügung.

 

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen bitten wir bis

spätestens 25.3.2012 bei der Gemeinde Langenpreising,

Marktplatz 8, 85456 Wartenberg, einzureichen.

 

 

Lückenfüllungssatzung für den Ortsteil Hinterholzhausen - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Ortsteil Hinterholzhausen

 

Der Gemeinderat Langenpreising hat in seiner Sitzung am 10.01.2012 die Fortsetzung des Verfahrens zum Erlass einer Satzung nach § 34 BauGB zur Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles für den Ortsteil Hinterholzhausen beschlossen.

Die Grenzen der Satzung sind aus untenstehendem Lageplan ersichtlich.

 

Die vorgesehene Planung liegt nunmehr nach §§ 13 Abs. 2 Nr. 2,  3 Abs. 2 BauGB einen Monat lang in der Zeit vom 13.02.2012 bis 12.03.2012 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg, Marktplatz 8, 85456 Wartenberg, Zimmer Nr. 118, während der Dienststunden (Montag – Freitag je 8.00 – 12.00, Donnerstags zusätzlich je 13.00 – 18.00 Uhr) öffentlich aus.  Während der Auslegungsfrist können  Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. Eine Umweltprüfung findet im Rahmen des Verfahrens nicht statt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

 

Lageplan mit Satzung  und Begründung 

 

  Die Planfassung kann auch per E-Mail (info@langenpreising.de) angefordert werden.

 

Gemeinde Langenpreising

Wartenberg, 27.01.2012

 

gez.

 

Dr. Peter Deimel

1. Bürgermeister

 

Lückenfüllungssatzung für den Ortsteil Weipersdorf - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Amtlich Langenpreising

 

Aufstellung einer Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Weipersdorf

 

Der Gemeinderat Langenpreising hat in seiner Sitzung am 10.01.2012 die Aufstellung einer Lückenfüllungssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Weipersdorf beschlossen.

Der Satzungsumgriff ist aus beigefügtem Lageplan ersichtlich.

 

Die vorgesehene Planung liegt nunmehr nach §§ 13 Abs. 2 Nr. 2,  3 Abs. 2 BauGB einen Monat lang in der Zeit vom 13.02.2012 bis 12.03.2012 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg, Marktplatz 8, 85456 Wartenberg, Zimmer Nr. 118, während der Dienststunden (Montag – Freitag je 8.00 – 12.00, Donnerstags zusätzlich je 13.00 – 18.00 Uhr) öffentlich aus.  Während der Auslegungsfrist können  Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. Eine Umweltprüfung findet im Rahmen des Verfahrens nicht statt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

 

Die Planfassung kann auch per E-Mail (info@langenpreising.de) angefordert werden.

 

Gemeinde Langenpreising

Wartenberg, 24.01.2012

 

gez.

Dr. Peter Deimel

1. Bürgermeister

Lückenfüllungssatzung für den Ortsteil Pottenau - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Amtlich Langenpreising

 

Aufstellung einer Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Pottenau

 

Der Gemeinderat Langenpreising hat in seiner Sitzung am 10.01.2012 die Aufstellung einer Lückenfüllungssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Pottenau beschlossen.

Der Satzungsumgriff ist aus beigefügtem Lageplan  ersichtlich.

 

Die vorgesehene Planung liegt nunmehr nach §§ 13 Abs. 2 Nr. 2,  3 Abs. 2 BauGB einen Monat lang in der Zeit vom 13.02.2012 bis 12.03.2012 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg, Marktplatz 8, 85456 Wartenberg, Zimmer Nr. 118, während der Dienststunden (Montag – Freitag je 8.00 – 12.00, Donnerstags zusätzlich je 13.00 – 18.00 Uhr) öffentlich aus.  Während der Auslegungsfrist können  Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. Eine Umweltprüfung findet im Rahmen des Verfahrens nicht statt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

 

Die Planfassung kann auch per E-Mail (info@langenpreising.de) angefordert werden.

 

Gemeinde Langenpreising

Wartenberg, 24.01.2012

 

gez.

Dr. Peter Deimel

1. Bürgermeister

 

Lückenfüllungssatzung für die Ortschaft Pottenau

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Lückenfüllungssatzung für die Ortschaft Pottenau

 

Der Gemeinderat Langenpreising hat am 10.01.2012 die Aufstellung einer Satzung  nach § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Pottenau beschlossen. Der Satzungsumgriff ist aus dem beigefügten Lageplan  ersichtlich.

 

Gemeinde Langenpreising

Wartenberg, 12.01.2012

 

gez.

Dr. Peter Deimel

1. Bürgermeister

 

 

 

Lückenfüllungssatzung für die Ortschaft Weipersdorf

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Der Gemeinderat Langenpreising hat am 10.01.2012 die Aufstellung einer Satzung  nach § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Weipersdorf beschlossen. Der Satzungsumgriff ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.

 

Gemeinde Langenpreising

Wartenberg, 12.01.2012

 

gez.

Dr. Peter Deimel

1. Bürgermeister

 

9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langenpreising

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9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Langenpreising

hier: öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.09.2009 die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Langenpreising beschlossen. Inhalt der Planung ist die Darstellung von Gewerbeflächen an der Staatsstraße 2082 nördlich der Tankstelle.

Der zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 27.12.2011 sowie der Entwurf derBegründung mitUmweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen nunmehr nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 23.01.2012 bis 22.02.2012 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg, Marktplatz 8, 85456 Wartenberg, Zimmer Nr. 118, während der Dienststunden (Montag – Freitag je 8.00 – 12.00, donnerstags zusätzlich je 13.00 – 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben.

Es sind umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Ortsbild, Kultur- und Sachgüter verfügbar. Folgende Gutachten liegen vor

- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

- Untersuchung zur Verkehrsanbindung an die Staatsstraße 2082.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB). Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht bzw. verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Hinweis: Der Flächennutzungsplan ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Langenpreising (www.langenpreising.de) veröffentlicht. Die Planfassung kann auch per E-Mail (info@langenpreising.de) angefordert werden.

Gemeinde Langenpreising

Wartenberg, 28.12.2011

gez.

Dr. Peter Deimel

1. Bürgermeister

Bebauungsplan Ortsmitte, Satzungsbeschluss

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Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Ortsmitte“ der Gemeinde Langenpreising

 

Der Marktgemeinderat Wartenberg hat mit Beschluss vom 13.12.2011 den Bebauungsplan „Ortsmitte“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusam­menfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungs­plan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Ab­wägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungs­möglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg, Zimmer 118, Marktplatz 8, 85456 Wartenberg (Öffnungszeiten: Montag – Freitag je 8 – 12.00 Uhr sowie Donnerstage je 13.00 – 18.00) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

 

Unbeachtlich werden demnach

1, eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Ver­letzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungs­vorgangs,

wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wor­den sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeige­führt wird.

 

Hinweis: Der Bebauungsplan  und dieBegründung dazu ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Langenpreising veröffentlicht; eine Anforderung per Mail kann unter info@langenpreising.de erfolgen.

 

Wartenberg, 28.12.2011

Gemeinde Langenpreising

 

 

Dr. Peter Deimel

1. Bürgermeister

 

Praktikant/in für die Gemeindekindertagesstätte zum 01.09.2012 gesucht

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Die Gemeindekindertagesstätte „Villa Regenbogen“ in Langenpreising (Landkreis Erding) sucht zum 1. September 2012:

- eine/n Praktikanten/ Praktikantin (1. oder 2. Jahr Sozialpädagogisches Seminar).

oder eine Berufspraktikantin (Erzieherpraktikantin)

oder eine/n Bewerber/in für den Bundesfreiwilligendienst.

 

Unsere Einrichtung besteht aus einer Kindergarten- und einer Hortgruppe.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 31.03.2012 an:

 

Gemeindekindertagesstätte Villa Regenbogen

Prisostr. 5

84565 Langenpreising

 

Telefonische Auskünfte erteilt gerne Frau Böck, Tel. 08762/727498.

 

Reinigungskraft gesucht

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Die Gemeinde Langenpreising sucht für die gemeindeliche Kindertagesstätte "Villa Regenbogen" eine Reinigungskraft mit 5 Wochenstunden (Geringverdienerbasis).

 

Soweit Sie an der Stelle interessiert sind, bitten wir um Kontaktaufnahme mit Frau Scherz, Tel. 08762/7309-270 oder schriftliche Bewerbung an die Gemeinde Langenpreising, Marktplatz 8, 85456 Wartenberg

Entsorgungskalender 2012

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Entsorgungskalender 2012 1. Halbjahr

Entsorgungskalender 2012 2. Halbjahr

 

Die Entsorgung der gelben Säcke erfolgt wie bisher einmal monatlich, ab 2012 aber  Mittwochs (Tour 1)  und Donnerstags (Tour 2 ),

Winterdienst Grundstückseigentümer

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Liebe Grundstückseigentümer,

 

wir haben bereits in einem der letzten Mitteilungsblätter darauf hingewiesen, dass die Anlieger für die Räumung und Streuung der angrenzenden öffentlichen Gehwege verantwortlich sind. Nach der Rechtsprechung sind Eigentümer bei Verletzung der Räum- und Streupflicht gegenüber eventuell Geschädigten haftbar. Soweit Fußgänger mangels Räumung bzw. Streuung auf die Fahrbahn ausweichen, muss sich die Gemeinde als Straßenbaulastträger mit eventuellen Unfällen auseinandersetzen.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Ihr Verständnis und um eine konsequente Durchführung des Winterdienstes auf den an Ihrem Grundstück anliegenden Flächen. Soweit Sie – aus welchen Gründen auch immer – den Winterdienst nicht selbst durchführen können, besteht die Möglichkeit, diesen auf Dienstleister zu übertragen.

 

Die von den Gemeinden  im Winterdienst eingesetzten Bediensteten bzw. Dienstleister sind angewiesen, Verstöße gegen die Räum- und Streupflicht konsequent an die Verwaltungsgemeinschaft zu melden. Von dort können bei Verstößen kostenpflichtige Bescheide erlassen werden.

 

 

Gemeinde Berglern Gemeinde Langenpreising Markt Wartenberg
gez. gez. gez.
Herbert Knur Dr. Peter Deimel Manfred Ranft
1. Bürgermeister 1. Bürgermeister 1. Bürgermeister

 

Winterdienst Recyclinghof

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Bei Durchführung der Winterdienstbesprechung 2011/2012 haben wir festgestellt, dass die Gemeinde wegen der Vielzahl von Räum- und Streupflichten als Anlieger eine Räumung der Recyclinghöfe bis zum Beginn der derzeitigen Einwurfzeiten nicht gewährleisten kann.

 

Wir haben daher das Landratsamt gebeten, den Beginn der Einwurfzeiten an den offenen Recyclinghöfen im Zeitraum 1. November bis  31. März auf 9.00 zu verlegen. Da die Gemeinde für die Verkehrssicherheit der Einrichtung zuständig ist, bitten wir insoweit um Ihr Verständnis.

 

Gemeinde Langenpreising

 

gez.

Dr. Peter Deimel

1. Bürgermeister

DSL-Anschluss

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DSL Ausbau / Umstellung der vorhanden Anschlüsse:

 

Laut Telekom geht die neue schnelle Internetanbindung (bis 16 Mbit/s) am 27.05.2011 in Langenpreising in Betrieb. (Ortsteil Zustorf erst im Herbst 2011)

Die vorhandenen Anschlüsse werden nicht automatisch auf die schnellere Verbindung umgestellt (auch wenn der jetzige Vertrag für eine höhere Geschwindigkeit abgeschlossen ist)

Damit man auf den schnelleren Anschluss geschaltet wird, muss man mit der Telekom den jetzigen Vertrag anpassen, bzw. mit neuen Bedingungen verlängern.

Die Telekom hat die Vermarktung für Langenpreising an nachfolgende Stelle vergeben und die Vertragsanpassung kann dort sicherlich reibungslos durchgeführt werden:

 

Herr Christian Illhardt

expert Techno Markt

(im FMZ Attaching)

Raiffeisenstr. 25

85356 Freising

Tel.: 08161-990421

 

Bitte nehmen Sie mit Herrn Illhardt telefonisch (oder auch persönlich vor Ort) Kontakt auf und halten ihre derzeitigen Vertragsdaten parat. Vor dem 27.05.2011 kann Herr Illhardt Ihre Anforderungen schon aufnehmen und ab dem Schaltungsdatum dann einbuchen, so dass Sie dann die neue DSL-Leitung zuhause nutzen können. Wenn Sie ab den 27.05.2011 mit Herrn Illhardt sprechen, kann dieser dann schon genau Ihre neu verfügbare Geschwindigkeit abfragen und Ihnen das passendste Angebot anbieten.

 

Für den Betrieb des neuen DSL-Anschlusses muss der DSL-Router bestimmte Anforderungen erfüllen. Ggf. können Sie bei Vertragsabschluss einen neuen DSL-Router mit kaufen oder mieten, oder aber anhand nachfolgender Liste prüfen, ob Ihr vorhandener Router ausreicht:  Router  

Neue Personalausweise – Konsequenzen für die Jugendschutzpraxis

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Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) sieht bei Gaststätten (§ 4 JuSchG) und Tanzveranstaltungen (§ 5 JuSchG) Zeitgrenzen für den Besuch von Minderjährigen vor. Daneben verfügen viele Jugendämter zeitliche Aufenthaltsbeschränkungen für einzelne jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe nach § 7 JuSchG. Die davon betroffenen Veranstalter und Betreiber sind verpflichtet, diese zeitlichen Aufenthaltsbegrenzungen für

Minderjährige zu beachten und sicherzustellen, dass die Jungen und Madchen die Lokalitäten oder das Veranstaltungsgelände rechtzeitig verlassen.

Ein beliebtes und effektives Mittel, die Minderjährigen rechtzeitig zum Verlassen der Lokalität oder der Veranstaltung zu bringen, war für die Veranstalter und Betreiber bisher die Einbehaltung des Personalausweises. Dieser wurde bei der Einganskontrolle überprüft und hinterlegt, um beim rechtzeitigen Verlassen wieder ausgehändigt zu werden. Diese Art der Kontrolle kann allerdings zukünftig nicht mehr angewendet werden.

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9. Änderung Flächenutzungsplan

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9. Änderung Flächennutzungsplan

 

Neuer Personalausweis

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Seit Anfang Mai ist das Informations- und Serviceportal zum neuen Personalausweis online.

 

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1. vereinfachte Änderung Bebauungsplan "Schule"

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Satzungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans „Schule“ der Gemeinde Langenpreising

 

Der Gemeinderat Langenpreising hat mit Beschluss vom 04.08.2010 die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Schule“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan (die Änderung, Ergänzung des Bebauungsplans) in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusam­menfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungs­plan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Ab­wägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungs­möglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg, Zimmer 111, Marktplatz 8, 85456 Wartenberg (Öffnungszeiten: Montag – Freitag je 8 – 12.00 Uhr sowie Donnerstage je 13.00 – 18.00) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

 

Unbeachtlich werden demnach

1, eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Ver­letzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungs­vorgangs,

wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wor­den sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeige­führt wird.

 

Hinweis: Der Bebauungsplan ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Langenpreising (www.langenpreising.de) veröffentlicht; eine Anforderung per Mail kann unter info@langenpreising.de erfolgen.

 

Wartenberg, 12.08.2010

Gemeinde Langenpreising

 

 

gez.

Dr. Peter Deimel

1. Bürgermeister

 

 

Plan

 

Begründung

Langenpreising-Innen