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Aktuelles aus Langenpreising
Wo: Grund- und Mittelschule Wartenberg, Zustorfer Straße 1
Wann: Donnerstag, 08.03.2012 von 15:30 - 19:45 Uhr
Dienstag, 13.03.2012 von 15:30 - 19:45 Uhr
Allgemeine Voraussetzungen, um zur Blutspende zugelassen zu werden:
> Alter zwischen 18 und 68 Jahre (Erstspender bis 60 Jahre)
> Körpergewicht von mindestens 50 kg
> Amtlich gültiger Lichtbildausweis
> Eine Spendepause von mindestens 8 Wochen
(Männer 6 x und Frauen 4 x in den letzten 12 Monaten)
Blutspendedienst
Städtisches Klinikum München GmbH
Dachauer Str. 90
80335 München
Service-Telefon: 0800 57 57 557
www.blutspendedienst-muenchen.de
Die Gemeindekindertagesstätte Langenpreising bietet die Möglichkeit, ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) bzw. Bundesfreiwilligendienst abzuleisten.
Bei der Vergabe von Studienplätzen wird das FSJ bzw. der Bundesfreiwilligendienst bei einer Reihe von Studiengängen angerechnet angerechnet. Ebenfalls zählt FSJ als Vorpraktikum für eine Berufsausbildung im sozialen Bereich.
Rückfragen können an die Kindertagesstättenleiterin, Frau Böck (08762/727498) gerichtet werden. Bewerbungen können an die Gemeinde Langenpreising, Markptlatz 8, 85456 Wartenberg, gerichtet werden.
Die Gemeinde Langenpreising, Landkreis Erding, sucht
für ihre Kindertagesstätte „Villa Regenbogen“
ab 01.09.2012
eine/n Berufspraktikant/in für den Beruf des/ der Erziehers/ Erzieherin.
Für eventuelle Rückfragen steht die Kindergartenleiterin,
Frau Böck (08762/727498) zur Verfügung.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen bitten wir bis
spätestens 25.3.2012 bei der Gemeinde Langenpreising,
Marktplatz 8, 85456 Wartenberg, einzureichen.
Die Gemeinde Langenpreising, Landkreis Erding, sucht
für ihre Kindertagesstätte „Villa Regenbogen“
ab 01.09.2012
eine/n Erzieherpraktikanten/in (1. oder 2. Jahr SPS)..
Für eventuelle Rückfragen steht die Kindergartenleiterin,
Frau Böck (08762/727498) zur Verfügung.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen bitten wir bis
spätestens 25.3.2012 bei der Gemeinde Langenpreising,
Marktplatz 8, 85456 Wartenberg, einzureichen.
Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Ortsteil Hinterholzhausen
Der Gemeinderat Langenpreising hat in seiner Sitzung am 10.01.2012 die Fortsetzung des Verfahrens zum Erlass einer Satzung nach § 34 BauGB zur Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles für den Ortsteil Hinterholzhausen beschlossen.
Die Grenzen der Satzung sind aus untenstehendem Lageplan ersichtlich.
Die vorgesehene Planung liegt nunmehr nach §§ 13 Abs. 2 Nr. 2, 3 Abs. 2 BauGB einen Monat lang in der Zeit vom 13.02.2012 bis 12.03.2012 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg, Marktplatz 8, 85456 Wartenberg, Zimmer Nr. 118, während der Dienststunden (Montag – Freitag je 8.00 – 12.00, Donnerstags zusätzlich je 13.00 – 18.00 Uhr) öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. Eine Umweltprüfung findet im Rahmen des Verfahrens nicht statt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
Lageplan mit Satzung und Begründung
Die Planfassung kann auch per E-Mail (info@langenpreising.de) angefordert werden.
Gemeinde Langenpreising
Wartenberg, 27.01.2012
gez.
Dr. Peter Deimel
1. Bürgermeister
Amtlich Langenpreising
Aufstellung einer Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Weipersdorf
Der Gemeinderat Langenpreising hat in seiner Sitzung am 10.01.2012 die Aufstellung einer Lückenfüllungssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Weipersdorf beschlossen.
Der Satzungsumgriff ist aus beigefügtem Lageplan ersichtlich.
Die vorgesehene Planung liegt nunmehr nach §§ 13 Abs. 2 Nr. 2, 3 Abs. 2 BauGB einen Monat lang in der Zeit vom 13.02.2012 bis 12.03.2012 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg, Marktplatz 8, 85456 Wartenberg, Zimmer Nr. 118, während der Dienststunden (Montag – Freitag je 8.00 – 12.00, Donnerstags zusätzlich je 13.00 – 18.00 Uhr) öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. Eine Umweltprüfung findet im Rahmen des Verfahrens nicht statt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
Die Planfassung kann auch per E-Mail (info@langenpreising.de) angefordert werden.
Gemeinde Langenpreising
Wartenberg, 24.01.2012
gez.
Dr. Peter Deimel
1. Bürgermeister
Amtlich Langenpreising
Aufstellung einer Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Pottenau
Der Gemeinderat Langenpreising hat in seiner Sitzung am 10.01.2012 die Aufstellung einer Lückenfüllungssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Pottenau beschlossen.
Der Satzungsumgriff ist aus beigefügtem Lageplan ersichtlich.
Die vorgesehene Planung liegt nunmehr nach §§ 13 Abs. 2 Nr. 2, 3 Abs. 2 BauGB einen Monat lang in der Zeit vom 13.02.2012 bis 12.03.2012 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg, Marktplatz 8, 85456 Wartenberg, Zimmer Nr. 118, während der Dienststunden (Montag – Freitag je 8.00 – 12.00, Donnerstags zusätzlich je 13.00 – 18.00 Uhr) öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. Eine Umweltprüfung findet im Rahmen des Verfahrens nicht statt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
Die Planfassung kann auch per E-Mail (info@langenpreising.de) angefordert werden.
Gemeinde Langenpreising
Wartenberg, 24.01.2012
gez.
Dr. Peter Deimel
1. Bürgermeister
Lückenfüllungssatzung für die Ortschaft Pottenau
Der Gemeinderat Langenpreising hat am 10.01.2012 die Aufstellung einer Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Pottenau beschlossen. Der Satzungsumgriff ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.
Gemeinde Langenpreising
Wartenberg, 12.01.2012
gez.
Dr. Peter Deimel
1. Bürgermeister
9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Langenpreising
hier: öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.09.2009 die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Langenpreising beschlossen. Inhalt der Planung ist die Darstellung von Gewerbeflächen an der Staatsstraße 2082 nördlich der Tankstelle.
Der zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 27.12.2011 sowie der Entwurf derBegründung mitUmweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen nunmehr nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 23.01.2012 bis 22.02.2012 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg, Marktplatz 8, 85456 Wartenberg, Zimmer Nr. 118, während der Dienststunden (Montag – Freitag je 8.00 – 12.00, donnerstags zusätzlich je 13.00 – 18.00 Uhr) öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben.
Es sind umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Ortsbild, Kultur- und Sachgüter verfügbar. Folgende Gutachten liegen vor
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
- Untersuchung zur Verkehrsanbindung an die Staatsstraße 2082.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB). Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht bzw. verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Hinweis: Der Flächennutzungsplan ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Langenpreising (www.langenpreising.de) veröffentlicht. Die Planfassung kann auch per E-Mail (info@langenpreising.de) angefordert werden.
Gemeinde Langenpreising
Wartenberg, 28.12.2011
gez.
Dr. Peter Deimel
1. Bürgermeister
Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Ortsmitte“ der Gemeinde Langenpreising
Der Marktgemeinderat Wartenberg hat mit Beschluss vom 13.12.2011 den Bebauungsplan „Ortsmitte“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg, Zimmer 118, Marktplatz 8, 85456 Wartenberg (Öffnungszeiten: Montag – Freitag je 8 – 12.00 Uhr sowie Donnerstage je 13.00 – 18.00) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1, eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Hinweis: Der Bebauungsplan und dieBegründung dazu ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Langenpreising veröffentlicht; eine Anforderung per Mail kann unter info@langenpreising.de erfolgen.
Wartenberg, 28.12.2011
Gemeinde Langenpreising
Dr. Peter Deimel
1. Bürgermeister


