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Aktuelles aus Wartenberg
Satzungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans „Großmarkt Strogenstraße“ des Marktes Wartenberg
Der Marktgemeinderat Wartenberg hat mit Beschluss vom 28.07.2010 die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Großmarkt Strogenstraße“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan (die Änderung, Ergänzung des Bebauungsplans) in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg, Zimmer 111, Marktplatz 8, 85456 Wartenberg (Öffnungszeiten: Montag – Freitag je 8 – 12.00 Uhr sowie Donnerstage je 13.00 – 18.00) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1, eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Wartenberg, 18.08.2010
Markt Wartenberg
gez.
Manfred Ranft
1. Bürgermeister
L a d u n g
zur öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Wartenberg
am Donnerstag, 16.09.2010, 19.00 Uhr
im Trauungszimmer des Rathauses der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg, Marktplatz 8, 85456 Wartenberg
mit folgender
T a g e s o r d n u n g:
- I. Öffentlicher Teil
1. Genehmigung der Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen vom 28.07.2010 und 18.08.2010
2. Zum Zeitpunkt der Sitzungsladung lag vor:
- Neubau eines Einfamilienhauses Wittelsbacherring 81, Genehmigungsfreistellung
- Abweichung vom Bebauungsplan „Süd III-alt“ – Errichtung einer Betonstützwand, Eichenstr. 33
3. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans – Behandlung eingegangener Stellungnahmen aus frühzeitiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
4. 6. vereinfachte Änderung Bebauungsplan „Weiseberg II“ - Aufstellungsbeschluss
5. Vergabe Salzsilo Bauhof
6. Realisierung Skaterplatz mit Grünflächen
7. Lärmschutzmaßnahmen Strogenhalle
8. Städtebauförderung – Programm „Ort schafft Mitte“
9. Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2010
10. Künftiges Buchführungssystem des Marktes Wartenberg
11. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung, deren Geheimhaltungsgrund entfallen ist
12. Informationen
13. Wünsche und Anträge
Anschließend folgt eine nichtöffentliche Sitzung.
gez.
Manfred Ranft
1. Bürgermeister
Fahrplanänderungen, Zugausfälle - Ostbahnhof – Moosach/Obermenzing/Heimeranplatz/Pasing
Richtung Petershausen:
Letzte Züge enden am Ostbahnhof, Ausfall Ostbahnhof bis Obermenzing, Züge beginnen neu am Hauptbahnhof Gl. 27-36, ohne Halt bis Obermenzing
Richtung Erding:
Letzte Züge enden am Hauptbahnhof Gl. 27-36, ohne Halt ab Obermenzing, Ausfall Obermenzing bis Ostbahnhof, Züge beginnen neu am Ostbahnhof
gültig Nacht Donnerstag/Freitag, 9./10.9.10 (ca. 0:40 Uhr bis 5:00 Uhr)
Benutzen Sie bitte mindestens einen Zug früher um Ihren geplanten Anschluss zu erreichen.
Ausführliche Hinweise zur Fahrplanänderung aller S-Bahnen sowie zum Schienenersatzverkehr finden Sie hier .
in den nächsten Tagen führt der Blutspendedienst wieder Blutspendeaktionen im Landkreis Erding in der Zeit vom 09.08.2010 bis 15.09.2010 durch. Um eine optimale Versorgung unserer kranken und verletzten Mitmenschen mit Blut zu gewährleisten, ist der Blutspendedienst auf die Blutspende jedes Einzelnen angewiesen. Blutübertragungen haben schon Hunderttausenden lebensrettende Hilfe gebracht. Bereits morgen kann jeder von uns auf Spenderblut angewiesen sein. Man wird dann dankbar sein, wenn Blutspenden in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Ihr gespendetes Blut dient den Kranken Ihrer Heimat!
Blut spenden kann jeder Gesunde, vom 18. bis zum 68. Lebensjahr. Eine Erst-Spende ist jedoch – gemäß den geltenden rechtlichen Vorgaben – nur bis zum 60. Lebensjahr möglich. Der Abstand zwischen zwei Spenden muss zwei Monate betragen.
Für die unentgeltliche Blutspende erhält jede Spenderin und jeder Spender neben einem Blutgruppenausweis, in dem die Blutgruppe, die Rhesusformel, u.a.m. eingetragen sind, ein reichhaltiges Lebensmittelpaket oder eine andere Sachentschädigung als kleines „Dankeschön". Jede Blutspende wird in den Laboratorien des Blutspendedienstes auf verschiedene übertragbare Krankheiten, u.a. untersucht.
Städtisches Klinikum München GmbH
Thalkirchner Straße 48
80337 München
Termine für die Blutspende:
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Montag, |
09.08.2010 |
15:30 - 19:45 Uhr |
Dorfen, Zentralschule, Josef-Martin-Bauer-Str. 14 |
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Dienstag, |
10.08.2010 |
15:30 - 19:45 Uhr |
Dorfen, Zentralschule, Josef-Martin-Bauer-Str. 14 |
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Dienstag, |
10.08.2010 |
15:30 - 19:45 Uhr |
VG Oberding, Grund- u. Teilhauptschule Oberding, |
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Donnerstag, |
12.08.2010 |
15:30 - 19:45 Uhr |
VG Wörth, Grund- und Teilhauptschule Hörlkofen, |
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Freitag, |
13.08.2010 |
16:00 - 19:45 Uhr |
Moosinning, Grund- und Teilhauptschule I, |
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Montag, |
16.08.2010 |
15:00 - 19:45 Uhr |
Taufkirchen/Vils, Bürgersaal, Landshuter Str. 21 |
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Dienstag, |
17.08.2010 |
15:00 - 19:45 Uhr |
Taufkirchen/Vils, Bürgersaal, Landshuter Str. 21 |
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Dienstag, |
17.08.2010 |
15:30 - 19:45 Uhr |
Erdinger Stadthalle, Kleiner Saal, Alois-Schießl- |
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Mittwoch, |
18.08.2010 |
15:30 - 19:45 Uhr |
Isen, Grund- und Hauptschule am Bräuanger 1 |
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Donnerstag, |
19.08.2010 |
15:30- 19:45 Uhr |
Isen, Grund- und Hauptschule am Bräuanger 1 |
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Dienstag, |
24.08.2010 |
15:30 - 19:45 Uhr |
Erdinger Stadthalle, Kleiner Saal, Alois-Schießl- |
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Mittwoch, |
25.08.2010 |
15:00 - 19:45 Uhr |
Taufkirchen/Vils, Bürgersaal, Landshuter Str. 21 |
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Donnerstag, |
26.08.2010 |
15:30 - 19:45 Uhr |
VG Wartenberg, Marie-Pettenbeck-Schule, |
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Freitag, |
27.08.2010 |
15:30 - 19:45 Uhr |
VG Wartenberg, Marie-Pettenbeck-Schule, |
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Freitag, |
27.08.2010 |
16:00 - 19:45 Uhr |
St. Wolfgang, Grundschule, Schulstr. 44 |
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Montag, |
06.09.2010 |
15:00 - 19:45 Uhr |
Erding, Grundschule Klettham, Rupprechtstr. 2 |
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Dienstag, |
07.09.2010 |
15:00 - 19:45 Uhr |
Erding, Grundschule Klettham, Rupprechtstr. 2 |
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Dienstag, |
14.09.2010 |
15:00 - 19:45 Uhr |
Erding, Grundschule, Ludwig-Simmet-Anger 1 |
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Mittwoch, |
15.09.2010 |
15:00 - 19:45 Uhr |
Erding, Grundschule, Ludwig-Simmet-Anger 1 |
Seit Anfang Mai ist das Informations- und Serviceportal zum neuen Personalausweis online.
Bürgerinnen und Bürger, Firmen und Verwaltungen können sich unter www.personalausweisportal.de umfassend über den neuen Ausweis informieren. Die Webseite gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten. Diensteanbieter kön-nen über diese Website ihre Anträge auf die Erteilung von Berechtigungszertifikaten bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate stellen.
Die Straßenkehrung im Gebiet des Marktes Wartenberg wird ab März 2010 wie untenstehend aufgeführt erfolgen. Wir bitten alle Anwohner, zu den Kehrzeiten die Kehrmaschine nicht durch parkende Autos zu behindern. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass witterungsbedingte Änderungen möglich sind.
Aufgrund der Feiertage im Jahr 2010 wird die Rest- und Biomüllabfuhr wie
folgt geändert:


