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Aktuelles aus Wartenberg

1. Änderung Bebauungsplan Großmarkt Strogenstraße

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Satzungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans „Großmarkt Strogenstraße“ des Marktes Wartenberg

 

Der Marktgemeinderat Wartenberg hat mit Beschluss vom 28.07.2010 die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Großmarkt Strogenstraße“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan (die Änderung, Ergänzung des Bebauungsplans) in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusam­menfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungs­plan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Ab­wägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungs­möglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg, Zimmer 111, Marktplatz 8, 85456 Wartenberg (Öffnungszeiten: Montag – Freitag je 8 – 12.00 Uhr sowie Donnerstage je 13.00 – 18.00) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

 

Unbeachtlich werden demnach

1, eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Ver­letzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungs­vorgangs,

wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wor­den sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeige­führt wird.

 

Wartenberg, 18.08.2010

Markt Wartenberg

 

gez.

Manfred Ranft

1. Bürgermeister

 

1. Änderung Bebauungsplan Großmarkt Strogenstraße

Begründung Bebauungsplan Großmarkt Strogenstraße

Marktgemeinderatssitzung

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L a d u n g

 

zur öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Wartenberg

am Donnerstag, 16.09.2010, 19.00 Uhr

im Trauungszimmer des Rathauses der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg, Marktplatz 8, 85456 Wartenberg



mit folgender

T a g e s o r d n u n g:

  1. I. Öffentlicher Teil

 

1. Genehmigung der Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen vom 28.07.2010 und 18.08.2010

    2. Zum Zeitpunkt der Sitzungsladung lag vor:

         - Neubau eines Einfamilienhauses Wittelsbacherring 81, Genehmigungsfreistellung

         - Abweichung vom Bebauungsplan „Süd III-alt“ – Errichtung einer Betonstützwand, Eichenstr. 33

     

    3. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans – Behandlung eingegangener Stellungnahmen aus frühzeitiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

    4. 6. vereinfachte Änderung Bebauungsplan „Weiseberg II“ - Aufstellungsbeschluss

    5. Vergabe Salzsilo Bauhof

    6. Realisierung Skaterplatz mit Grünflächen

    7. Lärmschutzmaßnahmen Strogenhalle

    8. Städtebauförderung – Programm „Ort schafft Mitte“

    9. Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2010

    10. Künftiges Buchführungssystem des Marktes Wartenberg

    11. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung, deren Geheimhaltungsgrund entfallen ist

    12. Informationen

    13. Wünsche und Anträge

     

    Anschließend folgt eine nichtöffentliche Sitzung.

     

     

    gez.

    Manfred Ranft

    1. Bürgermeister


    Fahrplanänderung S2

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    Fahrplanänderungen, Zugausfälle - Ostbahnhof – Moosach/Obermenzing/Heimeranplatz/Pasing

     

    Richtung Petershausen:

    Letzte Züge enden am Ostbahnhof, Ausfall Ostbahnhof bis Obermenzing, Züge beginnen neu am Hauptbahnhof Gl. 27-36, ohne Halt bis Obermenzing

     

    Richtung Erding:

    Letzte Züge enden am Hauptbahnhof Gl. 27-36, ohne Halt ab Obermenzing, Ausfall Obermenzing bis Ostbahnhof, Züge beginnen neu am Ostbahnhof

     

    gültig Nacht Donnerstag/Freitag, 9./10.9.10 (ca. 0:40 Uhr bis 5:00 Uhr)
    Benutzen Sie bitte mindestens einen Zug früher um Ihren geplanten Anschluss zu erreichen.

     

    Ausführliche Hinweise zur Fahrplanänderung aller S-Bahnen sowie zum Schienenersatzverkehr finden Sie hier .

    Teilnahme am Blumenkorso

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    Anlässlich des 70. Erdinger Herbstfestet nahm die Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg am Blumenkorso am 29. August 2010 teil.

     

    Blumenwappen_Wartenberg

     

    Aufruf zum Blutspenden

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    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in den nächsten Tagen führt der Blutspendedienst wieder Blutspendeaktionen im Landkreis Erding in der Zeit vom 09.08.2010 bis 15.09.2010 durch. Um eine optimale Versorgung unserer kranken und verletzten Mitmenschen mit Blut zu gewährleisten, ist der Blutspendedienst auf die Blutspende jedes Einzelnen angewiesen. Blutübertragungen haben schon Hunderttausenden lebensrettende Hilfe gebracht. Bereits morgen kann jeder von uns auf Spenderblut angewiesen sein. Man wird dann dankbar sein, wenn Blutspenden in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Ihr gespendetes Blut dient den Kranken Ihrer Heimat!


    Blut spenden kann jeder Gesunde, vom 18. bis zum 68. Lebensjahr. Eine Erst-Spende ist jedoch – gemäß den geltenden rechtlichen Vorgaben – nur bis zum 60. Lebensjahr möglich. Der Abstand zwischen zwei Spenden muss zwei Monate betragen.

    Für die unentgeltliche Blutspende erhält jede Spenderin und jeder Spender neben einem Blutgruppenausweis, in dem die Blutgruppe, die Rhesusformel, u.a.m. eingetragen sind, ein reichhaltiges Lebensmittelpaket oder eine andere Sachentschädigung als kleines „Dankeschön". Jede Blutspende wird in den Laboratorien des Blutspendedienstes auf verschiedene übertragbare Krankheiten, u.a. untersucht.

     

    Städtisches Klinikum München GmbH

    Thalkirchner Straße 48

    80337 München

     

     

    Termine für die Blutspende:

    Montag,

    09.08.2010

    15:30 - 19:45 Uhr

    Dorfen, Zentralschule, Josef-Martin-Bauer-Str. 14

    Dienstag,

    10.08.2010

    15:30 - 19:45 Uhr

    Dorfen, Zentralschule, Josef-Martin-Bauer-Str. 14

    Dienstag,

    10.08.2010

    15:30 - 19:45 Uhr

    VG Oberding, Grund- u. Teilhauptschule Oberding,
    Hauptstr. 56, Mehrzweckhalle

    Donnerstag,

    12.08.2010

    15:30 - 19:45 Uhr

    VG Wörth, Grund- und Teilhauptschule Hörlkofen,
    Breitöttinger Str. 5

    Freitag,

    13.08.2010

    16:00 - 19:45 Uhr

    Moosinning, Grund- und Teilhauptschule I,
    Kirchenstr. 13

    Montag,

    16.08.2010

    15:00 - 19:45 Uhr

    Taufkirchen/Vils, Bürgersaal, Landshuter Str. 21

    Dienstag,

    17.08.2010

    15:00 - 19:45 Uhr

    Taufkirchen/Vils, Bürgersaal, Landshuter Str. 21

    Dienstag,

    17.08.2010

    15:30 - 19:45 Uhr

    Erdinger Stadthalle, Kleiner Saal, Alois-Schießl-
    Platz 1

    Mittwoch,

    18.08.2010

    15:30 - 19:45 Uhr

    Isen, Grund- und Hauptschule am Bräuanger 1

    Donnerstag,

    19.08.2010

    15:30- 19:45 Uhr

    Isen, Grund- und Hauptschule am Bräuanger 1

    Dienstag,

    24.08.2010

    15:30 - 19:45 Uhr

    Erdinger Stadthalle, Kleiner Saal, Alois-Schießl-
    Platz 1

    Mittwoch,

    25.08.2010

    15:00 - 19:45 Uhr

    Taufkirchen/Vils, Bürgersaal, Landshuter Str. 21

    Donnerstag,

    26.08.2010

    15:30 - 19:45 Uhr

    VG Wartenberg, Marie-Pettenbeck-Schule,
    Zustorfer Str. 1

    Freitag,

    27.08.2010

    15:30 - 19:45 Uhr

    VG Wartenberg, Marie-Pettenbeck-Schule,
    Zustorfer Str. 1

    Freitag,

    27.08.2010

    16:00 - 19:45 Uhr

    St. Wolfgang, Grundschule, Schulstr. 44

    Montag,

    06.09.2010

    15:00 - 19:45 Uhr

    Erding, Grundschule Klettham, Rupprechtstr. 2

    Dienstag,

    07.09.2010

    15:00 - 19:45 Uhr

    Erding, Grundschule Klettham, Rupprechtstr. 2

    Dienstag,

    14.09.2010

    15:00 - 19:45 Uhr

    Erding, Grundschule, Ludwig-Simmet-Anger 1

    Mittwoch,

    15.09.2010

    15:00 - 19:45 Uhr

    Erding, Grundschule, Ludwig-Simmet-Anger 1

    Neuer Personalausweis

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    Seit Anfang Mai ist das Informations- und Serviceportal zum neuen Personalausweis online.

     

     

    Bürgerinnen und Bürger, Firmen und Verwaltungen können sich unter www.personalausweisportal.de umfassend über den neuen Ausweis informieren. Die Webseite gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten. Diensteanbieter kön-nen über diese Website ihre Anträge auf die Erteilung von Berechtigungszertifikaten bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate stellen.

    Einsatz der Kehrmaschine

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    Die Straßenkehrung im Gebiet des Marktes Wartenberg wird ab März 2010 wie untenstehend aufgeführt erfolgen. Wir bitten alle Anwohner, zu den Kehrzeiten die Kehrmaschine nicht durch parkende Autos zu behindern. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass witterungsbedingte Änderungen möglich sind.

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    Feiertagsregelung für Rest- und Biomüllabfall

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    Feiertagsregelung für das Jahr 2010
     

    Aufgrund der Feiertage im Jahr 2010 wird die Rest- und Biomüllabfuhr wie 
    folgt geändert:

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    Abholtermine Papiertonne 2010

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    Jahrestermine 2010 für die Papiertonnenleerung in der Gemeinde Wartenberg
     
    Die Leerungstermine für 2010 sind:
     
    Wartenberg Ost:
    Markt und Gemeindebereich östlich der Erdinger Straße/Strogenstraße

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    Wartenberg-Innen

    Veranstaltungen in Markt Wartenberg

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    Das Wetter in Wartenberg

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