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*) In der Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Berglerner Gruppe vom 29.06.2011 wurde
    beschlossen, dass bei verpachteten landwirtschaftlichen Grundstücken in der Schutzgebietszone II
    und III rund um den Brunnen in Berglern der Zuschuss für den Nutzungsausfall ausschließlich dem
    Pächter ausbezahlt werden soll. Ausnahmen hiervon können gemacht werden, wenn der Verpächter
    nachweisen kann, dass er dem Pächter das Grundstück zu einem günstigeren Pachtpreis überlässt.

 

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