Aktuelles
1. Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB)
Für den Vollzug ist die Gemeinde zuständig (§ 23 VVB).
§ 3 VVB - Feuer im Freien:
Eine Übersicht, wann die Problemmüllsammelstellen geöffnet haben, finden Sie hier .
Als Problemmüll werden die Abfälle bezeichnet, die schädlich auf Menschen, Tiere und Umwelt wirken. Aus diesem Grund sind sie nicht mit den üblichen Haushaltsabfällen in der Mülltonne und auch nicht im Abwasser zu entsorgen. Farben, Lacke, Lösungsmittel, Chemikalien und vieles andere werden im Landkreis Erding bei der Problemmüllsammlung mit einem Giftmobil erfasst. Dabei stehen 60 Sammelstellen zur Verfügung, darunter befindet sich bestimmt eine in Ihrer Nähe.
Ein Teil der gesammelten Problemabfälle wird wiederaufbereitet. Der Rest wird in einer speziellen Sondermüllverbrennungsanlage verbrannt oder auf einer Sondermülldeponie abgelagert.



