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Aktuelles aus Wartenberg

Marktgemeinderatssitzung am 29.02.2012

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L a d u n g

 

zur öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Wartenberg

am Mittwoch, 29.02.2012, 19.00 Uhr

im Trauungszimmer des Rathauses der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg, Marktplatz 8, 85456 Wartenberg



mit folgender

 

T a g e s o r d n u n g:  

 

I. Öffentlicher Teil

1.)    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 01.02.2012

2.)    1. Änderung (Erweiterung) Bebauungsplan „Zustorfer Straße“ – Billigung der Planfassung

3.)    2. Änderung Bebauungsplan „Auerbach“ – Behandlung eingegangener Stellungnahmen aus Behörden- u. Öffentlichkeitsbeteiligung, Satzungsbeschluss

4.)    Umbau Pfarrkindertagesstätte, Entscheidung zum weiteren Vorgehen

5.)    Einrichtung einer weiteren Kindergartengruppe

6.)    Baupläne

7.)    Neubesetzung Hauptausschuss – Antrag FWG-Fraktion

8.)    Einrichtung eines Personalausschusses – Antrag SPD-Fraktion

9.)    Erlass der Haushaltssatzung 2012

10.)  Abschluss von Vereinbarungen zu Baugebieten mit dem Wasserzweckverband Berglerner Gruppe

 

11.)  Verkehrsrechtliche Anordnungen

-       Änderung Halteverbot im Bereich Zustorfer Straße

-       Halteverbot in der Nikolaibergstraße

 

12.)  Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung, deren Geheimhaltungsgrund entfallen ist

 

13.)  Informationen

 

14.)  Wünsche und Anträge

 

Anschließend folgt ein nichtöffentlicher Teil.

 

 

gez.

Manfred Ranft

1. Bürgermeister

 

Hauptausschusssitzung am 27.02.2012

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L A D U N G

 

zur Sitzung des Hauptausschusses des Marktgemeinderates Wartenberg

 

am Montag, 27.02.2012 um 17:30 Uhr

 

im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg, Besprechungsraum, Marktplatz 8

 

mit folgender

 

T a g e s o r d n u n g:  

 

I. Öffentlicher Teil

1. Erweiterung Gebäude Pfarrkindergarten – Vorstellung der geänderten Planung

2. Einrichtung einer weiteren Kindergartengruppe

3. Baupläne

Zum Zeitpunkt der Sitzungsladung lagen vor:

-       Errichtung von 3 Wohnungen in einem leerstehenden landwirtschaftlichen Gebäude, Weg 1

-       Errichtung eines Carports, Am Spatzenberg 14

 

4. 1. Änderung (Erweiterung) Bebauungsplan „Zustorfer Straße“ – Billigung der Planfassung

5. 2. Änderung Bebauungsplan „Auerbach“ – Behandlung eingegangener Stellungnahmen aus Behörden- u. Öffentlichkeitsbeteiligung

6. Abschluss von Vereinbarungen zu Baugebieten mit dem Wasserzweckverband Berglerner Gruppe

7. Verkehrsrechtliche Anordnungen

-       Änderung Halteverbot im Bereich Zustorfer Straße

-       Halteverbot in der Nikolaibergstraße

 

8. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Hauptausschusssitzung vom 30.01.2012

9. Informationen

 

Anschließend folgt ein nichtöffentlicher Teil.

 

gez.

Manfred Ranft

1. Bürgermeister

 

Blut spenden - Leben retten!

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Wo: Grund- und Mittelschule Wartenberg, Zustorfer Straße 1

 

Wann: Donnerstag, 08.03.2012 von 15:30 - 19:45 Uhr

                  Dienstag, 13.03.2012 von 15:30 - 19:45 Uhr

 

Allgemeine Voraussetzungen, um zur Blutspende zugelassen zu werden:
> Alter zwischen 18 und 68 Jahre (Erstspender bis 60 Jahre)
> Körpergewicht von mindestens 50 kg
> Amtlich gültiger Lichtbildausweis
> Eine Spendepause von mindestens 8 Wochen
(Männer 6 x und Frauen 4 x in den letzten 12 Monaten)


Blutspendedienst
Städtisches Klinikum München GmbH
Dachauer Str. 90
80335 München
Service-Telefon: 0800 57 57 557
www.blutspendedienst-muenchen.de

Aufstellung des Bebauungsplans Birkenstraße

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Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 1.2.2012 die Neuaufstellung des Bebauungsplan „Birkenstraße“ beschlosen. Betroffen ist die Flurnummer 939 Gemarkung Wartenberg lt. untenstehendem Lageplan

 

 

 

Mit der Planung wurde das Architekturbüro Pezold, Wartenberg, beauftragt.

 

Markt Wartenberg

Wartenberg, 09.02.2012

 

gez.

Manfred Ranft

1. Bürgermeister

 

1. Änderung (Erweiterung) des Bebauungsplans Zustorfer Straße

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Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 1.2.2012 beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zustorfer Straße“ zu erweitern. Geltungsbereich soll künftig die Flurnummern 457, 457/2, 457/3, 458 und 459 umfassen (vgl. unten stehender Lageplan).

 

 

 

 

Mit der Planung wurde das Architekturbüro Pezold, Wartenberg, beauftragt.

 

Markt Wartenberg

Wartenberg, 09.02.2012

 

gez.

 

Manfred Ranft

1. Bürgermeister

 

Änderung (Erweiterung) des Gewerbegebietes Thenn

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Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 1.2.2012 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Thenn“ in Richtung Süden zu erweitern. Betroffen ist eine Teilfläche der Flurnummer 1126/2 Gemarkung Auerbach lt. untenstehendem Lageplan.

 

 

 

Mit der Planung wurde das Architekturbüro Pezold, Wartenberg, beauftragt.

 

Markt Wartenberg

Wartenberg, 09.02.2012

 

gez.

 

Manfred Ranft

1. Bürgermeister

 

 

2. Änderung der Innenbereichssatzung für die Ortschaft Manhartsdorf

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Der Marktgemeinderat Wartenberg hat in seiner Sitzung am 11.01.2012 die 2. Änderung der oben genannten Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich der Satzung soll in Richtung Osten südlich der der Kreisstraße ergänzt werden. Die Planung in der Fassung des Architekturbüros Pezold, Wartenberg vom 06.02.2012 liegt nunmehr nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.02.2012 bis 26.03.2012 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg, Marktplatz 8, 85456 Wartenberg, Zimmer Nr. 111, während der Dienststunden (Montag – Freitag je 8.00 – 12.00, donnerstags zusätzlich je 13.00 – 18.00 Uhr) öffentlich aus.


Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken vorgebracht werden.Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).


Umweltbezogenen Informationen liegen zur Planung aus.

 

  

 

Die Planfassung kann auch per E-Mail (margit.maxminer@wartenberg.de) angefordert werden.


Markt Wartenberg
Wartenberg, 08.02.2012


gez.
Manfred Ranft
1. Bürgermeister

 

2. Änderung Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Manhartsdorf - Planfassung

2. Änderung Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Manhartsdorf - Begründung

 

Abholung Gelbe Säcke

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Die Abholung der gelben Säcke im Landkreis Erding erfolgt seit Januar durch die Wurzer Umwelt GmbH, Eitting. Im Gegensatz zum bisherigen Verfahren ist die Firma Wurzer berechtigt, die Säcke bereits ab 6.00 morgens abzuholen.

 

Die gelben Säcke sollen daher bereits zu diesem Zeitpunkt zur Abholung bereitstellen. Eine Bereitstellung am Abend vorher ist in aller Regel – z.B. wegen der Möglichkeit von eintretendem starken Wind – nicht zweckmäßig.  Verunreinigungen von Straßen durch beschädigte gelbe Säcke sind von dem betroffenen Eigentümer zu beseitigen.

Neuaufstellung des Flächennutzungsplans des Marktes Wartenberg

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hier: öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB


Der Marktgemeinderat Wartenberg hat in seiner Sitzung am 25.03.2009 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die Planung umfasst das gesamte Gemeindegebiet.


Der Marktgemeinderat hat die Planfassung des Architekturbüros Pezold, Wartenberg, gebilligt. Der zur Auslegung bestimmte Entwurf der Flächennutzungsplanung in der Fassung vom 06.02.2012 sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen nunmehr nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 20.02.2012 bis 19.03.2012 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg, Marktplatz 8, 85456 Wartenberg, Zimmer Nr. 111, während der Dienststunden (Montag – Freitag je 8.00 – 12.00, donnerstags zusätzlich je 13.00 – 18.00 Uhr) öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben.


Es sind umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Kultur- und Sachgüter sowie zur naturschutzrechtlichen Bewertung verfügbar.


Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB). Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht bzw. verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


Hinweis: Die Planfassung kann auch per E-Mail (margit.maxminer@wartenberg.de) angefordert werden.


Markt Wartenberg
Wartenberg, 06.02.2012


gez.
Manfred Ranft
1. Bürgermeister


Berufspraktikant/in gesucht

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Der Markt Wartenberg (Landkreis Erding) beabsichtigt, ab 1.9.2012 in der gemeindlichen Kindertagesstätte Wartenberg im Bereich Kinderkrippe eine/n Berufspraktikant/in für den Beruf des/der Erzieher/in einzustellen. Die Kindertagesstätte hat derzeit 6 Gruppen. Für Rückfragen steht die Leiterin der Einrichtung, Frau Kebesch, Tel. 08762/5512, gerne zur Verfügung.

 

Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen erbitten wir bis 31.03.2012 an den Markt Wartenberg, Marktplatz 8, 85456 Wartenberg.

Winterdienst Grundstückseigentümer

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Liebe Grundstückseigentümer,

 

wir haben bereits in einem der letzten Mitteilungsblätter darauf hingewiesen, dass die Anlieger für die Räumung und Streuung der angrenzenden öffentlichen Gehwege verantwortlich sind. Nach der Rechtsprechung sind Eigentümer bei Verletzung der Räum- und Streupflicht gegenüber eventuell Geschädigten haftbar. Soweit Fußgänger mangels Räumung bzw. Streuung auf die Fahrbahn ausweichen, muss sich die Gemeinde als Straßenbaulastträger mit eventuellen Unfällen auseinandersetzen.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Ihr Verständnis und um eine konsequente Durchführung des Winterdienstes auf den an Ihrem Grundstück anliegenden Flächen. Soweit Sie – aus welchen Gründen auch immer – den Winterdienst nicht selbst durchführen können, besteht die Möglichkeit, diesen auf Dienstleister zu übertragen.

 

Die von den Gemeinden  im Winterdienst eingesetzten Bediensteten bzw. Dienstleister sind angewiesen, Verstöße gegen die Räum- und Streupflicht konsequent an die Verwaltungsgemeinschaft zu melden. Von dort können bei Verstößen kostenpflichtige Bescheide erlassen werden.

 

 

Gemeinde Berglern Gemeinde Langenpreising Markt Wartenberg
gez. gez. gez.
Herbert Knur Dr. Peter Deimel Manfred Ranft
1. Bürgermeister 1. Bürgermeister 1. Bürgermeister

 

Winterdienst Recyclinghof

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Bei Durchführung der Winterdienstbesprechung 2011/2012 haben wir festgestellt, dass die Gemeinde wegen der Vielzahl von Räum- und Streupflichten als Anlieger eine Räumung aller öffentlichen Einrichtungen bis zum Beginn der derzeitigen Einwurfzeiten nicht gewährleisten kann.

 

Wir haben daher das Landratsamt gebeten, den Beginn der Einwurfzeiten an den offenen Recyclinghöfen im Zeitraum 1. November bis  31. März auf 9.00 zu verlegen. Ferner werden in diesem Zeitraum die Öffnungszeiten des Friedhofs auf 9.00 bis 17.00 Uhr beschränkt.

 

Da die Gemeinde für die Verkehrssicherheit dieser Einrichtungen verantwortlich ist, bitten wir insoweit um Ihr Verständnis.

 

Markt Wartenberg

 

gez.

Manfred Ranft

1. Bürgermeister

Wartenberg-Innen