Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Weise Berg III“ nach §§ 13 a und 3 Abs. 2 BauGB

28. Nov. 2025
bis 9. Jan. 2026
| 10:00

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Weise Berg III“ nach §§ 13 a und 3 Abs. 2 BauGB

Öffentliche Bekanntmachung;
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Weise Berg III“ nach §§ 13 a und 3 Abs. 2 BauGB

Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 17.11.2025 einen Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes “Weise Berg III“ gefasst.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt unmittelbar südlich der Unteren Bergstraße und ist auf nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Der Entwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 24.10.2025 mit Begründung in der Fassung vom 10.11.2025 wird vom 08.12.2025 bis einschließlich 08.01.2026 im Internet veröffentlicht und liegt zeitgleich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen während dieser Frist in elektronischer Form abgegeben werden (bauamt@vg-wartenberg.de). Sie können aber auch bei Bedarf in Textform oder während der üblichen Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind im Internet unter www.wartenberg.de einsehbar und sind außerdem über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.bayern.de verfügbar.

Die Bebauungsplanänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o.g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Markt Wartenberg
Wartenberg, 19.11.2025

gez.
Christian Pröbst
Erster Bürgermeister

BPL Weise Berg iii ä1 Plan 2025-10-24 BPL Weise Berg iii ä1 Differenzplan 2025-10-24 BPL Weise Berg III ä1 Begründung 2025-11-10
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