Bekanntmachung über die Art der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses für die Wahl des Ersten Bürgermeisters sowie für die Wahl des Marktgemeinderats des Marktes Wartenberg am 08.03.2026

27. Feb. 2026
bis 31. März 2026

Bekanntmachung über die Art der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses für die Wahl des Ersten Bürgermeisters sowie für die Wahl des Marktgemeinderats des Marktes Wartenberg am 08.03.2026

Die vorläufigen Ergebnisse der Wahl des Ersten Bürgermeisters sowie der Wahl des Marktgemeinderats werden vorbehaltlich der Feststellung durch den Wahlausschuss auf der Homepage des Marktes Wartenberg unter www.wartenberg.de/Wahlen der Öffentlichkeit verkündet (Art. 19 Abs. 3 Satz 1 GLKrWG, § 90 Abs. 6 GLKrWO).
Die Verkündung auf der Homepage des Marktes Wartenberg ist maßgebend für den Beginn der Frist nach Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG (Wochenfrist für die gewählten Gemeinderatsmitglieder zur Ablehnung der Wahl).

 

Wartenberg, 23.02.2026
Markt Wartenberg

 

gez. Werner Christofori
Wahlleiter

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