Die Förderung der Kultur ist eine der Pflichtaufgaben der Gemeinde.
Art. 57 Gemeindeordnung
Aufgaben des eigenen Wirkungskreises
(1) Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das …….kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbes. Einrichtungen zur Aufrechterhaltung ……. des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung……. und der Kultur und Archivpflege.
Seit Dezember 2022 können Sie sich über Wartenberg und seine Kunstschaffenden im neuen Online-Museum informieren und eine Vielzahl an Kunstwerken betrachten.
Organisation: Frau Emma Erb
Tel. 0 87 62 / 426085
Günther Lechner
Tel. 0 87 62 / 72 72 57
Leiter: Christian Rott Tel. 0 80 84 / 81 68
1. & 2. Vorsitzende:
Jutta Paulini und Monica Baumann
E-Mail: vorstand@kulturmarktwartenberg.de
1. Vorsitzender: Max Kammerer, Tel. 0 87 62 / 72 01 90
Derzeit kein Ansprechpartner
1. Vorsitzender: Josef Korber Tel 08762 / 20 28
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