Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan „Hamberger“, 18. Änderung nach §§ 13 a und 3 Abs. 2 BauGB

20. Apr. 2026
bis 24. Mai 2026

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan „Hamberger“, 18. Änderung nach §§ 13 a und 3 Abs. 2 BauGB

Öffentliche Bekanntmachung;
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan „Hamberger“, 18. Änderung nach §§ 13 a und 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 23.03.2026 einen Aufstellungsbeschluss für die 18. Änderung des Bebauungsplanes “Hamberger“ gefasst.
Die Bebauungsplanänderung verfolgt das Ziel einer Nachverdichtung. Die Festsetzungen werden dahingehend geändert.

 

Der Geltungsbereich der 18. Änderung umfasst den Bereich östlich der Höhenstraße, nördlich der Unteren Bergstraße und die Grundstücke im Bereich Höhenring. Der Geltungsbereich ist auf nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Der Entwurf des Bauleitplans mit Begründung jeweils in der Fassung vom 23.03.2026 wird vom 20.04.2026 bis einschließlich 22.05.2026 im Internet veröffentlicht und liegt zeitgleich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen während dieser Frist in elektronischer Form abgegeben werden (bauamt@vg-wartenberg.de). Sie können aber auch bei Bedarf in Textform oder während der üblichen Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind im Internet unter www.wartenberg.de einsehbar und sind außerdem über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.bayern.de verfügbar.

 

Die Bebauungsplanänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o.g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Markt Wartenberg
Wartenberg, 26.03.2026

 

gez.
Christian Pröbst
Erster Bürgermeister

260323_03_Wartenberg_18.BBPÄ_Hamberger_Planentwurf 260323_02_Wartenberg_18.BBPÄ_Hamberger_Begründung 260323_04_Wartenberg_18.BBPÄ_Hamberger_Baumbestandsplan
Datenschutzrechtliche Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO

 

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