Nachrichten

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Zieglerweg nach § 13 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 BauGB

Veröffentlicht: 26.06.2026
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Zieglerweg nach § 13 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 BauGB
Öffentliche Bekanntmachung;
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Zieglerweg nach § 13 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Wartenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 10.06.2026 den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Zieglerweg gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt. Gegenstand der Änderung ist die Verschiebung der Baugrenze nach Norden.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst das Grundstück FlNr. 1007/8 Gemarkung Wartenberg, zwischen Zieglerweg 17 und Zieglerweg 19. Der Geltungsbereich der Änderung ist nachfolgend dargestellt.

Geltungsbereich der 2. Änderung:
Bild

Der Entwurf des Bauleitplans sowie der Entwurf der Begründung werden vom 06.07.2026 bis einschließlich 07.08.2026 im Internet veröffentlicht und liegen zeitgleich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen während dieser Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt werden (bauamt@vg-wartenberg.de), sie können aber auch bei Bedarf in Textform oder während der üblichen Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden. 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet zu veröffentlichenden Unterlagen sind unter www.wartenberg.de einsehbar und sind außerdem über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.bayern.de verfügbar.

Es wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o.g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. 

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.


Markt Wartenberg
Wartenberg, 19.06.2026

gez.
Christian Pröbst
Erster Bürgermeister

Plan
Begründung
Datenschutzinformation

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: