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Öffentliche Bekanntmachung; Erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren „Bebauungsplan Hamberger, 18. Änderung“ nach § 4 a Abs. 3 BauGB

Veröffentlicht: 25.09.2026
Veröffentlicht von: Markt Wartenberg
Öffentliche Bekanntmachung; Erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren „Bebauungsplan Hamberger, 18. Änderung“ nach § 4 a Abs. 3 BauGB
Amtlich Wartenberg

Öffentliche Bekanntmachung;
Erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren „Bebauungsplan Hamberger, 18. Änderung“ nach § 4 a Abs. 3 BauGB

Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Wartenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 16.09.2026 den geänderten Entwurf zur 18. Änderung des Bebauungsplanes Hamberger gebilligt und zur erneuten Veröffentlichung bestimmt. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Hamberger, 18. Änderung liegt nördlich der Unteren Bergstraße im Bereich Höhenring/ Höhenstraße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist auf nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:
 
Bild

Der Entwurf des Bauleitplans mit der Begründung in der Fassung vom 16.09.2026 werden vom 28.09.2026 bis einschließlich 16.10.2026 im Internet veröffentlicht und liegen zeitgleich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 313), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus. 
Es wird darauf hingewiesen, dass nur in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung des gebilligten Entwurfs und ihre möglichen Auswirkungen, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.
Die Änderungen des Entwurfs vom 16.09.2026 beziehen sich ausschließlich auf die Festsetzungen (Baugrenzen und Dachform) zu Parzelle 7:

Stellungnahmen sollen während der Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt werden (bauamt@vg-wartenberg.de) können aber auch bei Bedarf in Textform oder während der üblichen Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden. 


Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o.g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind im Internet unter www.wartenberg.de einsehbar und sind außerdem über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.bayern.de verfügbar.

Die Bebauungsplanänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.


Markt Wartenberg
Wartenberg, 18.09.2026

gez.
Christian Pröbst
Erster Bürgermeister

BPlan Hamberger, 18. Änderung Plan
BPlan Hamberger, 18. Änderung Begründung