Das Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg nimmt Anträge auf Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge entgegen und leitet diese an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiter. Die Ausstellung erfolgt durch das Bundesamt für Justiz.

Einfaches Führungszeugnis

Für private oder berufliche Zwecke

Erweitertes Führungszeugnis

Bei Tätigkeiten mit Minderjährigen

Behördliches Führungszeugnis

Zur Vorlage bei einer Behörde

Europäisches Führungszeugnis

Für EU-Staatsangehörige

Gewerbezentralregister

Nachweis gewerblicher Zuverlässigkeit

Bearbeitungsdauer

Führungszeugnis

ca. 2 Wochen

Europäisches Führungszeugnis

ca. 3 bis 4 Wochen

Gewerbezentralregisterauszug

ca. 1 bis 2 Wochen

Führungszeugnisse und Registerauszüge werden per Post an Ihre Wohnanschrift oder unmittelbar an die Behörde versandt.

Antragswege

Persönlich

Im Bürgerbüro der VG Wartenberg. Der Antrag wird online an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet.

Online

Direkt beim Bundesamt für Justiz (mit aktivierter Online-Ausweisfunktion). Zahlung nur per Kreditkarte.

Für die Online-Beantragung benötigen Sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie ein NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät und die kostenlose AusweisApp des Bundes.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind alle Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Der Antrag ist persönlich bei der Wohnsitzgemeinde zu stellen.

  • Deutsche Staatsangehörige
  • EU-Bürger (erhalten automatisch ein Europäisches Führungszeugnis, siehe unten)
  • Nicht-EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland

Hat eine Person eine gesetzliche Vertretung (z. B. bei Minderjährigen), ist auch diese antragsberechtigt.

Gebühr

13,00 €

Führungszeugnis & Gewerbezentralregisterauszug

Gebührenbefreiung bei Ehrenamt

Gebührenbefreiung: Bei ehrenamtlicher Tätigkeit für eine gemeinnützige Einrichtung kann die Gebühr auf Antrag erlassen werden. Der Nachweis ist bei Antragstellung vorzulegen.

Apostille & Überbeglaubigung für das Führungszeugnis

Wird das Führungszeugnis im Ausland vorgelegt, können eine Apostille oder eine Überbeglaubigung erforderlich sein. Beide können gleichzeitig mit dem Antrag auf das Führungszeugnis beantragt werden.

Überbeglaubigung

Die Überbeglaubigung (durch das BfJ) bescheinigt die Echtheit des Führungszeugnisses.

  • Gleichzeitig mit dem Führungszeugnis: beim Bürgerbüro oder online beim BfJ
  • Nachträglich: persönlich oder schriftlich direkt beim BfJ unter Vorlage des Originals

Apostille

Die Apostille (durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, BfAA) kann gleichzeitig mit dem Führungszeugnis beantragt werden, eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.

Mehr Informationen zur Überbeglaubigung und Apostille finden Sie unter: BfJ: Häufig gestellte Fragen

Einfaches Führungszeugnis

Das einfache Führungszeugnis bescheinigt, ob gegen eine Person strafrechtliche Verurteilungen vorliegen. Es wird häufig von Arbeitgebern oder bei Behörden verlangt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Nachweis über Gebührenbefreiung (z. B. ehrenamtliche Tätigkeit)

Erweitertes Führungszeugnis

Das erweiterte Führungszeugnis wird benötigt, wenn Sie beruflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeiten (z. B. als Erzieher, Trainer, Betreuer oder Lehrer). Es enthält zusätzliche Eintragungen, die im einfachen Führungszeugnis nicht erscheinen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle (Arbeitgeber, Verein o. ä.), die bestätigt, dass ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist
  • ggf. Nachweis über Gebührenbefreiung (z. B. ehrenamtliche Tätigkeit)

Behördliches Führungszeugnis

Benötigen Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, wird es direkt an diese Stelle versandt. Bitte bringen Sie das Aufforderungsschreiben der Behörde mit.

Sofern gewünscht können Sie das Führungszeugnis vorab beim Amtsgericht Erding einsehen. Dies ist bei der Antragstellung mitzueilen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufforderungsschreiben der Behörde

Europäisches Führungszeugnis

Personen, die neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer EU-Mitgliedstaaten besitzen, erhalten automatisch ein Europäisches Führungszeugnis, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Es enthält zusätzlich Eintragungen aus dem Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache (ohne Übersetzung durch das BfJ).

Die Eintragungen aus dem ausländischen Strafregister werden in der übermittelten Sprache aufgenommen. Eine Übersetzung oder inhaltliche Überprüfung durch das Bundesamt für Justiz erfolgt nicht.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der EU-Staatsangehörigkeit (sofern nicht aus dem Ausweis ersichtlich)
  • Ggf. Nachweis über Gebührenbefreiung

Gewerbezentralregisterauszug

Der Gewerbezentralregisterauszug ist das gewerberechtliche Pendant zum Führungszeugnis. Er weist nach, ob gewerberechtliche Verstöße (z. B. Gewerbeuntersagungen, Bußgeldentscheidungen) eingetragen sind.

Er wird häufig benötigt für:

  • die Beantragung einer Gewerbeerlaubnis
  • die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen
  • den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit gegenüber Behörden

Natürliche Personen

Antrag persönlich beim Bürgerbüro oder online beim BfJ. Die Auskunft wird an die Privatanschrift oder direkt an die anfordernde Behörde versandt.

Juristische Personen (z. B. GmbH, AG)

Der Antrag ist durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen. Die Auskunft wird an die Gesellschaft versandt. Ausnahmsweise ist ein Versand an eine deutsche Behörde möglich:

  • Anträgen auf Gewerbeerlaubnis oder -zulassung
  • Öffentlicher Bestellung und Vereidigung (§ 36 GewO)
  • Sprengstoffgesetz-Befähigungsschein (§ 20 SprengG)
  • Zuverlässigkeitsprüfung (§ 38 Abs. 1 GewO)
  • Zuverlässigkeitsprüfung durch die BaFin (§ 150 Abs. 5 S. 2 GewO)
Natürliche PersonenJuristische Personen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Angabe des Verwendungszwecks
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Handelsregisterauszug und Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • Angabe des Verwendungszwecks
  • Bei Versand an Behörde: Anschrift, Verwendungszweck und Aktenzeichen

Kontakt & Terminvereinbarung

Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg
Bürgerbüro
Marktplatz 8, 85456 Wartenberg
Tel.: 08762 / 7309-0
E-Mail: buergerbuero@vg-wartenberg.de

Alternativ telefonisch: 08762 / 7309-0

Öffnungszeiten

Montag

08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

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Montag & Mittwoch: Bürgerbüro nur mit Termin, sowie nach Vereinbarung