Hier finden Sie alle Informationen rund um die Beantragung von Personalausweis, Reisepass und eID-Karte, von den erforderlichen Unterlagen bis zu Gebühren und Bearbeitungszeiten.
Informationen zur Antragstellung: Personalausweis & Reisepass
Antragsberechtigung
Deutsche Staatsangehörige im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG.
Erforderliche Unterlagen (allgemein)
- Aktuelles digitales Lichtbild (seit 01.05.2025 sind gedruckte Passbilder nicht mehr zulässig, siehe Abschnitt „Digitales Lichtbild“)
- Geburts-, Heiratsurkunde oder Bescheinigung über Namensänderung (nur bei Erstbeantragung in der VG Wartenberg)
- Bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- Ggf. Einwilligungserklärung (bei Minderjährigen, wenn nur ein sorgeberechtigter Elternteil anwesend ist)
- Ggf. Einbürgerungsurkunde
Regelungen für Minderjährige
Antragstellung durch gesetzliche Vertreter; Kind muss anwesend sein
- Nur ein Elternteil anwesend → schriftliche Einwilligungserklärung des anderen Elternteils erforderlich
- Personalausweis: Ab Vollendung des 16. Lebensjahres kann ohne Einwilligung der Eltern beantragt werden.
- Reisepass: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres muss die Antragstellung durch die gesetzlichen Vertreter erfolgen.
Abholung mit Vollmacht
Die Abholung ist auch per schriftlicher Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person muss volljährig sein, sich selbst ausweisen können und den bisherigen Ausweis/Pass mitbringen.
Das Formular für die Abholungsvollmacht erhalten Sie direkt bei uns im Bürgerbüro oder auf unserer Homepage.
Personalausweis
Bearbeitungsdauer
Regulärer Personalausweis
ca. 3 Wochen
Vorläufiger Personalausweis
Sofortausstellung
Die PIN-Rücksetzung und Aktivierung der Online-Funktion des Personalausweises ist direkt bei uns im Bürgerbüro möglich (gebührenfrei).
Gebühren & Gültigkeit
| Dokument | Gebühr | Gültigkeit |
|---|---|---|
| Personalausweis ab 24 Jahren | 46,00 € | 10 Jahre |
| Personalausweis unter 24 Jahren | 27,60 € | 6 Jahre |
| Vorläufiger Personalausweis | 10,00 € | 3 Monate |
Besitzpflicht
Ab dem 16. Lebensjahr besteht die Besitzpflicht eines gültigen Personalausweises.
Ausnahmen von der Besitzpflicht bestehen bei Besitz eines:
- gültigen Reisepasses
- vorläufigen Personalausweises
- einer behördlichen Ausweispflichtbefreiung
Reisepass
Der Reisepass erfüllt die gesetzliche Ausweispflicht. Bei Besitz eines gültigen Reisepasses ist kein zusätzlicher Personalausweis erforderlich.
Bearbeitungsdauer
Regulärer Reisepass
ca. 6 Wochen
Expresspass
ca. 3 Werktage
Vorläufiger Reisepass
Sofort (Ausnahmefall)
Nur bei nachgewiesener Dringlichkeit
Sonderformen des Reisepasses
48-Seiten-Reisepass
Für Vielreisende: 16 zusätzliche Seiten für Visa-Einträge. Kombinierbar mit dem Expresspass.
Zweitpass
In begründeten Ausnahmefällen möglich (z. B. Dienstreisen). Bedarf ist nachzuweisen (z. B. Arbeitgeberbestätigung).
Gebühren & Gültigkeit
| Dokument | Gebühr | Gültigkeit |
|---|---|---|
| Reisepass ab 24 Jahren (32 Seiten) | 70,00 € | 10 Jahre |
| Reisepass unter 24 Jahren (32 Seiten) | 37,50 € | 6 Jahre |
| Expresspass ab 24 Jahren (32 Seiten) | 102,00 € | 10 Jahre |
| Expresspass unter 24 Jahren (32 Seiten) | 69,50 € | 6 Jahre |
| Vorläufiger Reisepass | 26,00 € | max. 1 Jahr |
Gebührenverdopplung bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeiten oder durch unzuständige Behörde auf Veranlassung der antragstellenden Person.
Direktversand
Personalausweise und Reisepässe bequem an der Wohnungstüre entgegennehmen? Das geht!
Mit dem Direktversand können ab dem 1. Mai 2025 die Ausweisdokumente an der Wohnungstür ausgehändigt werden. Teilen Sie den Mitarbeitenden der Bürgerbüros, im Rahmen der Antragstellung mit, dass Sie die Option des Direktversandes nutzen möchten.
Voraussetzungen
Sie besitzen ein zweites gültiges Ausweisdokument. Die Option „Direktversand“ besteht für Personalausweise und eID-Karten ab dem 16. Geburtstag, bei Reisepässen ab dem 18. Geburtstag.
Ablauf
Teilen Sie den Mitarbeitenden des Bürgerbüros, im Rahmen der Antragstellung mit, dass Sie die Option des Direktversandes nutzen möchten.
Ergänzende Informationen zum Direktversand erhalten Sie unter: Personalausweisportal: Startseite, Beantragung, Kosten und Abholung des Personalausweises
Gebühren
| Dokument | Gebühr |
|---|---|
| Direktversand (optional) | 15,00 € |
Ausweisdokumente für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Für Kinder unter 12 Jahren können folgende Dokumente beantragt werden:
- Regulärer Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis
- Regulärer Reisepass
- Vorläufiger Reisepass (Besonderheit, siehe unten)
Biometrische Daten und Zeitleiste
Ab 6 Jahren
Fingerabdrücke
Ab 10 Jahren
Unterschrift
Ab 16 Jahren
Personalausweis eigenständig beantragbar
Ab 18 Jahren
Reisepass eigenständig beantragbar
Besonderheit: Vorläufiger Reisepass ohne Dringlichkeitsnachweis: für Kinder unter 12 Jahren kann ein vorläufiger Reisepass ohne Dringlichkeitsnachweis beantragt werden.
Das Gesichtsbild von Säuglingen und Kleinstkindern kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem Ausweisdokument schon deutlich vor Ablauf der Gültigkeit nicht mehr möglich ist. Beantragen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument.
Der vorläufige Reisepass enthält keine Fingerabdrücke und wird von manchen Ländern (z. B. USA) nicht akzeptiert. Aktuelle Reisehinweise erhalten Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Gebühren & Gültigkeit (Kinder)
| Dokument | Gebühr | Gültigkeit |
|---|---|---|
| Personalausweis unter 24 Jahren | 27,60 € | 6 Jahre |
| Vorläufiger Personalausweis | 10,00 € | 3 Monate |
| Reisepass unter 24 Jahren (32 Seiten) | 37,50 € | 6 Jahre |
| Vorläufiger Reisepass | 26,00 € | max. 1 Jahr |
Digitales Lichtbild
Wichtige Änderung: Seit 01.05.2025 sind ausschließlich digitale Lichtbilder zulässig, keine gedruckten Passfotos mehr.
Im Bürgerbüro
Gebühr: 6,00 €
Beim Fotodienstleister
Zertifizierte digitale Übermittlung durch ein geeignetes Fotostudio möglich.
Wichtiger Hinweis zu Fotos von externen Anbietern:
Manche Fotodienstleister kennzeichnen Lichtbilder als „ICAO-zertifiziert“ oder „biometrisch“. Trotzdem müssen Lichtbilder nach Prüfung oft zurückgewiesen werden, da nicht alle Qualitätsanforderungen erfüllt sind.
Häufige Ablehnungsgründe, die von der ICAO-Prüfung nicht erfasst werden:
- Spiegelungen oder Reflexionen in der Brille
- Schatten oder Überbelichtung im Gesicht
- Unzureichender Kontrast zwischen Gesicht und Hintergrund
Bitte prüfen Sie Ihr Foto daher vorab anhand der Fotomustertafel. Dort sind alle Qualitätsmerkmale anschaulich dargestellt.
Das Bürgerbüro prüft jedes Lichtbild vor der Antragstellung. Wird ein Foto abgelehnt, muss ein neues Lichtbild erstellt werden, was zu Verzögerungen führen kann.
Lichtbildaufnahme im Bürgerbüro:
Sie können Ihr Lichtbild direkt im Bürgerbüro aufnehmen lassen. Hierfür steht das Lichtbildaufnahmegerät der Bundesdruckerei zur Verfügung. Dieses ist für Kinder ab ca. 6 Jahren geeignet.
Für jüngere Kinder, Säuglinge oder Personen mit Einschränkungen besteht die Möglichkeit, ein Lichtbild durch das Bürgerbüro aufnehmen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei nicht um eine professionelle Fotoaufnahme handelt. Es kann deswegen zu längeren Wartezeiten kommen oder in Einzelfällen nicht möglich sein, ein geeignetes Lichtbild zu erstellen.
eID-Karte für Unionsbürger und EWR-Angehörige
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) können die eID-Karte beantragen. Sie ermöglicht den sicheren elektronischen Identitätsnachweis, z. B. für Online-Behördengänge oder digitale Dienstleistungen.
Die eID-Karte ist kein Ausweis- oder Reisedokument. Sie dient ausschließlich dem elektronischen Identitätsnachweis um Online-Dienste in Anspruch nehmen zu können.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiges Identitätsdokument des Heimatstaates (Pass oder nationale Identitätskarte)
Der Antrag muss persönlich gestellt werden, eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.
Gebühr
| Dokument | Gebühr | Gültigkeit |
|---|---|---|
| eID-Karte | 37,00 € | 10 Jahre |
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer liegt bei ungefähr 3 bis 4 Wochen.
Statusabfrage
Sie haben ein Dokument beantragt und möchten sich über den aktuellen Status informieren? Das können Sie über das Bürgerserviceportal erledigen. Sie benötigen dafür lediglich die Seriennummer des beantragten Dokuments.
Kontakt & Terminvereinbarung
Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg
Bürgerbüro
Marktplatz 8, 85456 Wartenberg
Tel.: 08762 / 7309-0
E-Mail: buergerbuero@vg-wartenberg.de
Alternativ telefonisch: 08762 / 7309-0