Das Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg ist zuständig für Gewerbemeldungen, die Ausstellung von Fischereischeinen sowie Parkausweise für Menschen mit Behinderung.

Gewerbemeldungen

An-, Um- und Abmeldung

Fischereischein

Erstantrag & Verlängerung

Parkausweise

Blauer & Orangener Ausweis

Gewerbemeldungen

Wer eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, verändert oder aufgibt, muss dies bei der Gemeinde anzeigen. Ein Gewerbe ist jede auf Dauer angelegte, selbstständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, ausgenommen Landwirtschaft, Freie Berufe (z. B. Ärzte, Anwälte) und die Verwaltung eigenen Vermögens.

Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z. B. Gaststätten, Bewachungsgewerbe) oder handwerklichen Tätigkeiten ist zusätzlich zur Gewerbemeldung eine Gewerbeerlaubnis bzw. Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.

Antragswege

Persönlich

Im Bürgerbüro der VG Wartenberg mit Formular.

Online

Gewerbeanmeldung über das BayernPortal möglich.

Vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit bei der Gemeinde anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO). Die zuständige Behörde informiert anschließend automatisch Finanzamt, IHK und Handwerkskammer.

  • Frist: Anzeige vor Beginn der Tätigkeit
  • Nicht-EU-Bürger benötigen einen Aufenthaltstitel, der die selbstständige Tätigkeit erlaubt

Erforderlich bei Verlegung des Betriebs oder wesentlicher Änderung des Gewerbegegenstands (z. B. neue Waren oder Dienstleistungen, Namensänderung).

Erforderlich bei Aufgabe des Betriebs. Bei Verlegung in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung am neuen Standort, die dortige Behörde informiert den bisherigen Standort automatisch. Bei Verlegung innerhalb der Gemeinde genügt eine Ummeldung.

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

LeistungGebühr
Gewerbeanmeldung (ohne Handelsregistereintrag)30,00 €
Gewerbeanmeldung (mit Handelsregistereintrag)60,00 €
Gewerbeummeldung30,00 €
Gewerbeabmeldung25,00 €

Fischereischein

Wer in Bayern den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Dieser ist auf Verlangen von Aufsichtspersonen vorzuzeigen.

Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie für das konkrete Gewässer einen Erlaubnisschein (Angelkarte). Erhältlich beim Gewässerpächter oder Fischereiverein.

Allgemeines

  • Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren mit bestandener Fischerprüfung erhalten den Fischereischein auf Lebenszeit.
  • Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 Jahren dürfen in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers fischen (Art. 47 Abs. 2 BayFiG), kein eigener Fischereischein erforderlich.
  • Touristen ohne Wohnsitz in Deutschland können ohne Fischerprüfung einen Fischereischein beantragen.
  • Für schwerbehinderte Personen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen.

Nähere Informationen zu den fischereirechtlichen Bestimmungen in Bayern können Sie dem Merkblatt des bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus entnehmen.

Antragswege

Persönlich / Schriftlich

Mit Formular beim Bürgerbüro.

Online

Über das BayernPortal.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der bestandenen staatlichen Fischerprüfung
  • Passbild (bei erstmaliger Beantragung oder Neuausstellung)

Die Anmeldung für die staatliche Fischerprüfung kann auch über das BürgerservicePortal erfolgen. Weitere Informationen zur Fischerprüfung können Sie auf der Homepage des Landesfischereiverbandes Bayern nachlesen.

Gebühren

LeistungGebühr
Fischereischein (Erstantrag, 5 Jahre oder Lebenszeit)35,00 €
Verlängerung (5 Jahre oder Lebenszeit)5,00 €
Fischereiabgabe für 5 Jahre40,00 €
Fischereiabgabe auf Lebenszeitnach Lebensalter

Parkausweise für Menschen mit Behinderung

Es können zwei Arten von Parkausweisen beantragt werden. Der wesentliche Unterschied:

Blauer ParkausweisOrangener Parkausweis

Gilt europaweit

Berechtigt zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen

Gilt nur in Deutschland

Berechtigt NICHT zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen

Voraussetzungen: Blauer Parkausweis

Mindestens eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:

  • Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis (außergewöhnliche Gehbehinderung)
  • Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis (Blindheit)
  • Schwere Behinderung mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen

Voraussetzungen: Orangener Parkausweis

Mindestens eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:

  • Merkzeichen „G“ und „B“ + GdB mind. 80 % für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen / Lendenwirbelsäule
  • Merkzeichen „G“ und „B“ + GdB mind. 70 % für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen sowie mind. 50 % für Herz- oder Atemwegserkrankungen
  • Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit GdB mind. 60 %
  • Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und Harnableitung) mit GdB mind. 70 %
  • Sonstige vergleichbar schwerwiegende Beeinträchtigungen: Nachweis durch ärztliche Unterlagen

Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, können Sie anhand der Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis prüfen oder sich beim Versorgungsamt (ZBFS) beraten lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • Bescheinigung des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS), Versorgungsamt
  • Ggf. ärztliche Unterlagen als Nachweis
  • Ggf. Rentenbescheid
  • Passfoto gedruckt (nur beim blauen Parkausweis, bitte dem Antrag beifügen)
  • Ggf. Vollmacht

Gebühren

Für beide Parkausweise werden keine Gebühren erhoben.

Antragswege

Persönlich / Schriftlich

Mit Formular beim Bürgerbüro.

Online

Über das BayernPortal.

Bitte beachten Sie, dass der Parkausweis grundsätzlich nicht zugesendet wird. Es ist eine persönliche Abholung notwendig. Sollten Sie diesen nicht persönlich abholen können, ist eine Bevollmächtigung möglich.

Kontakt & Terminvereinbarung

Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg
Bürgerbüro
Marktplatz 8, 85456 Wartenberg
Tel.: 08762 / 7309-0
E-Mail: buergerbuero@vg-wartenberg.de

Alternativ telefonisch: 08762 / 7309-0

Öffnungszeiten

Montag

08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr
Montag & Mittwoch: Bürgerbüro nur mit Termin, sowie nach Vereinbarung